15. Wiener Landtag (2)

Fragestunde

Die fünfte Anfrage wurde zurückgezogen. In der sechsten Anfrage erfragte LAbg. Aslihan Bozatemur (SPÖ) bei Stadtplanungsstadträtin Mag. Ulli Sima (SPÖ) den aktuellen Stand der Verpflichtungen Wiens zum Hochwasserschutz. Sima verwies auf die Schlusssteinlegung des Marchfeldschutzdamms. Die abgeschlossene Generalsanierung erfülle die Vereinbarungen des 15a-Vertrags mit dem Bund und den Abschluss des Donauhochwasserschutzes. Bei der Sanierung habe man auf die Bedingungen des Nationalparks Donau-Auen Rücksicht nehmen müssen, etwa auf Naturschutz und das Nationalparkgesetz. Zudem sei das Hafentor im Hafen Albern kurz vor der Fertigstellung. In den letzten 16 Jahren seien jedes Jahr konkrete Projekte zum Hochwasserschutz umgesetzt worden. Die Stadt sei zudem stark verantwortlich für den Hochwasserschutz für niederösterreichische Gemeinden. Sima betonte, dass Wien durch den Bau der Donauinsel vor 50 Jahren umfassend vor Hochwasser geschützt und auch gut darauf vorbereitet sei.

AKTUELLE STUNDE

Das Thema der „Aktuellen Stunde“ hatten die Wiener Grünen eingebracht. Es lautete: „Eine liberale Demokratie zeichnet sich laut Landeshauptmann Dr. Michael Ludwig dadurch aus, dass Bürger*innen Auskunft darüber verlangen können, welche Informationen in Behörden zu einem bestimmten Sachverhalt vorliegen. Trifft das auch auf die Wiener Landesverwaltung zu?“

LAbg. Dipl.-Ing. Martin Margulies (GRÜNE) kritisierte, dass Bürgermeister Dr. Michael Ludwig (SPÖ) beim vergangenen Wiener Gemeinderat die ihm gestellten Fragen nicht beantwortet habe. Er betonte, dass es beim Fragerecht der Abgeordneten nicht nur darum gehe, eine Frage stellen zu können, sondern auch um das Recht auf „eine ehrliche Antwort nach bestem Wissen und Gewissen“. Jed*r Einzelne im Wiener Gemeinderat habe zudem das Recht, Einblick in Unterlagen zu erhalten, die zu einer Abstimmung über ein Geschäftsstück ermächtigen. Das sei ein Mindestmaß der Demokratie, betonte Margulies. Es sei daher nicht nachvollziehbar, warum dies nicht gegeben ist. Gründe für nicht einsehbare Geschäftsstücke müssten klar reglementiert und nicht zu allgemein gehalten sein. Zudem seien Änderungen über Kompetenzbereiche bei Untersuchungskommissionen und -ausschüssen notwendig. Margulies forderte über den Wiener Gemeinderat hinaus bis in die Wiener Bevölkerung mehr Transparenz. Denn die zentrale Frage sei immer, welche Rechte haben Bürger*innen. Er hoffe, dass die Stadtregierung mit dem Informationsfreiheitsgesetz für mehr Transparenz sorge.

StR Dominik Nepp, MA (FPÖ) zufolge würde die Opposition „mundtot“ gemacht: Kritische Fragen würden im Wiener Gemeinderat und im Wiener Landtag nicht zugelassen. Zudem würden in vielen Bereichen die Entscheidungsgrundlage für Geschäftsstücke fehlen, pflichtete Nepp seinem Vorredner Margulies (GRÜNE) bei. Das betreffe bereits kleine Kulturförderungen: Hier gebe es nur eine Sammelliste – die Akte dahinter, etwa wie die Förderungen beantragt wurden, seien für die Opposition nicht einzusehen. „Es kann nicht sein, dass die Opposition ständig nachfragen muss und immer nur die Antwort bekommt, dass ihr das nicht zusteht“, kritisierte Nepp. In Richtung Grüne, ÖVP und NEOS meinte Nepp, es sei nicht nachvollziehbar, warum der Antrag der FPÖ Wien beim vergangenen Wiener Gemeinderat keine Zustimmung fand. Dieser betraf unter anderem die Ausübung der Oberaufsicht des Gemeinderats über die Handlungen der Organe der Gemeinde Wien im Zusammenhang mit Kreditaufnahmen und Weitergaben liquider Mittel an die Wiener Stadtwerke GmbH. Nepp zufolge habe Bürgermeister Dr. Michael Ludwig in der Causa Wien Energie nie versucht, die zuständigen Gremien von Stadtsenat oder Gemeinderat einzuberufen. Nepp meinte, dass die Notkompetenz in dieser Situation nicht gegeben gewesen sei und warf dem Wiener Bürgermeister erneut Amtsmissbrauch vor.

LAbg. Mag. Bettina Emmerling, MSc (NEOS) sagte, dass die Stadtregierung sich vorgenommen habe, das Interpellationsrecht zu verändern und zu reformieren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass Fragen nach bestem Gewissen und Wissen beantwortet werden können. Emmerling betonte, es sei unerlässlich, dass Bürger*innen über die Hintergründe von politischen Entscheidungen erfahren. Dazu gehöre natürlich auch die Beantwortung von Brüger*innenanfragen, aber auch die Bereitstellung von Unterlagen in der öffentlichen Verwaltung. Hier sei das Informationsfreiheitsgesetz ein wichtiger Schritt in diese Richtung. Die Fortschrittskoalition habe sich in ihrem Regierungsprogramm auch dazu bekannt. Die Wiederaufnahme der Verhandlungen zwischen Stadt und Bund seien bereits beschlossen worden, meinte Emmerling. Sollte die Bundesregierung das Informationsfreiheitsgesetz nicht in dem Rahmen vorlegen können, wie es sich Wien vorstellt, werde Wien im Rahmen der Möglichkeiten der Stadtregierung eigene Schritte setzen.

LAbg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP) sprach in ihrer Rede zu Anfragen der ÖVP Wien zu von der Stadt in Auftrag gegebenen Studien: Diese seien von fast keiner Geschäftsgruppe ausreichend beantwortet worden. Dies sei mit Datenschutzgründen argumentiert worden. Hungerländer meinte, dass Auskünfte über Studientitel, -kosten und -ergebnisse nichts mit Datenschutz zu tun hätten. Außerdem hätten die Bundesregierung und die Geschäftsgruppe von StR Wiederkehr (NEOS) die Anfragen beantwortet. Hungerländer meinte, dass die Gesamtsumme der Studien nicht bekannt sei, außerdem seien nur exemplarisch Studientitel rückgemeldet worden. Es würden somit konkrete Informationen zu Studien fehlen, etwa zu Ergebnissen oder Kosten. Zudem ortete Hungerländer Änderungsbedarf bei der Veröffentlichung von Gutachten der Stadt Wien: Als Beispiel nannte sie eine Bürger*innenversammlung, die „mit einem Gutachten der abgedreht wurde“ – das Gutachten der Magistratsdirektion – Recht habe jedoch niemand sehen dürfen, so Hungerländer.

LAbg. Peter Florianschütz, MA, MLS (SPÖ) kritisierte, dass die Antragsteller*innen kein Interesse an einer sachlichen Auseinandersetzung hätten. Er bat darum, Fragen zur Aktuellen Stunde künftig anders zu formulieren und schlug vor, die Anfrage leicht verändert im Nationalrat zu stellen. Transparenz sei stets ein wichtiges Thema, sagte Florianschütz. Die Fortschrittskoalition habe in diesem Zusammenhang bereits einige Projekte umgesetzt und arbeite daran, die Rechte der Wiener*innen weiter auszubauen. Er ging zudem auf Anträge der Wiener Grünen ein: Um Anträge wie diese zu beschließen, bräuchte es mehr Diskussion und ausführliche Gespräche – ansonsten wären derartige Beschlüsse nicht nachvollziehbar und daher undemokratisch.

LAbg. Mag. Dietbert Kowarik (FPÖ) bezeichnete es als „schlechte Umgangsweise“, wie die Stadtregierung die Opposition behandle. Hinsichtlich Transparenz gebe es noch viel zu tun. Ein Anfang sei, die eigenen Gesetze der Stadtverfassung ernst zu nehmen. Kowarik verwies unter anderem, dass Gutachten der Stadt oft nicht einsehbar seien. Zudem ging er auf die „verfassungswidrigen Beschlüsse“ in der Causa Wien Energie ein und kritisierte etwa die fehlende Einberufung des Wiener Gemeinderats durch Bürgermeister Dr. Michael Ludwig „bei einer solchen Kreditvergabe“. (Forts.) exm

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