VSV/Kolba: LH Platter hinterlässt Tirol eine Sammelklage wegen Ischgl 2020

Keine Antwort auf das Angebot bei Verjährungsverzicht auf Klage zu verzichten

Die Finanzprokuratur bringt seit Neuestem in den Amtshaftungsverfahren gegen die Republik Österreich wegen Ischgl 2020 vor, dass der Bund nicht hafte; implizit wird damit vorgebracht, dass die Geschädigten das Land Tirol klagen hätten sollen.

“Die Rechtsansicht der Finanzprokuratur wird von uns, unseren Gutachtern und dem Oberlandesgericht Wien nicht geteilt,” sagt Peter Kolba, Obmann des Verbraucherschutzvereines (VSV). “Ich habe daher Landeshauptmann Platter angeboten, auf eine Sammelklage gegen Tirol zu verzichten, wenn das Land Tirol für die vom VSV vertretenen Geschädigten einen Verjährungsverzicht abgibt.”

Das Schreiben des VSV wurde dem Landeshauptmann am 13.9.2022 zugestellt. Bis heute gibt es darauf keine Reaktion.

“Platter hinterläßt der nach den Wahlen neuen Landesregierung eine schwere Hypothek. Eine Sammelklage gegen Tirol am LG Innsbruck wird noch jahrelang die internationalen Medien bewegen und dem Ruf von Tirol in der Welt Schaden zufügen,” erwartet Kolba. “Ich werde daher an eine erneuerte Landesregierung ebenfalls herantreten und meinen Vorschlag wiederholen. Ich hoffe dann auf mehr Verständnis, wenn die seinerzeitigen Mittäter nicht mehr im Amt sind.”

Dr. Peter Kolba, Obmann des VSV, +436602002437

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