Barrierefreies Hotelzimmer nur zu einem höheren Preis?

Aktuelles Urteil stellt klar, dass Menschen mit Behinderungen auch bei Dienstleistungen im Tourismus gleichbehandelt werden müssen.

_Theresa Hammer, Klagsverband: „Das Urteil macht deutlich, dass Menschen mit Behinderungen keinen höheren Preis für Barrierefreiheit zahlen dürfen. Auch Hotels sind daher verpflichtet, barrierefreie Zimmer zu fairen Konditionen anzubieten.“ _

_Monika Schmerold, Klägerin: „Ich habe geklagt, weil wir Menschen mit Behinderungen so wie alle anderen die freie Wahl bei Dienstleistungen haben müssen. Gerade weil wir auf Barrierefreiheit angewiesen sind.“_
Wie der ORF gestern in „Konkret“ berichtete, hat das Handelsgericht Wien es als diskriminierend eingestuft, dass eine Rollstuhlnutzerin ein barrierefreies Hotelzimmer nur gegen Aufpreis buchen konnte. Die Salzburgerin hatte mit Unterstützung des Klagsverbands gegen diese Ungleichbehandlung geklagt. Das Gericht hat nun bestätigt: Hotels dürfen Menschen, die ein barrierefreies Zimmer benötigen, keinen höheren Preis verrechnen als Gästen ohne Behinderung, die ein günstiges Standardzimmer hätten buchen können. Es handelt sich sonst um eine Diskriminierung nach dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz, aus der Schadenersatzforderungen resultieren können.

Mag.a Theresa Hammer
Klagsverband
Tel. 01/961 05 85-24
theresa.hammer@klagsverband.at

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