Amtsgeheimnis-Award „Mauer des Schweigens 2022” für Ex-Ministerin Hartinger-Klein, Land Tirol und Wirtschaftsministerium

Intransparenz-Preise anlässlich des Tags der Informationsfreiheit – Goldener Informationsfilter an Wiener Bürgermeister Ludwig

_Wien, 29. September 2022_ – Anlässlich des 20. internationalen Tags der Informationsfreiheit – dem Right to Know-Day – hat das Forum Informationsfreiheit (FOI) den Amtsgeheimnis-Award „Die Mauer des Schweigens“ für „besondere Verdienste um die Verweigerung amtlicher Antworten“ vergeben.

Mit dem ersten Platz ausgezeichnet wurde das Kabinett der früheren FPÖ-Sozialministerin Beate Hartinger-Klein für den Missbrauch des Staatsarchivs zur Geheimhaltung von Beratungsverträgen über mehr als 10 Millionen Euro, die nun für 25 Jahre versiegelt sind.

Der zweite Platz ging an das Land Tirol für ein anonymes und intransparentes Fachkuratorium zu Abschüssen von Wölfen, der dritte Negativ-Preis ging an Wirtschaftsministerium für die Geheimhaltung der Nutzerzahlen des „Kaufhaus Österreich“ und das Ignorieren entsprechender Journalistenanfragen.

Der „Goldene Informationsfilter“ geht an den Wiener Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) für die monatelange Geheimhaltung von freihändig vergebenen Krediten in Höhe von 1,75-Milliarden-Euro der Stadt an die Wien Energie ohne entsprechende Information.

Mit dem Negativ-Preis „Mauer des Schweigens“ weist die Bürgerrechts-Organisation jährlich auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor den Bürgerinnen und Bürgern hin. Nominiert werden konnten alle Fälle, bei denen österreichische Behörden Auskünfte verweigert haben, Informationen von Politik oder Verwaltung zurückgehalten wurden, oder öffentliche Kontrolle staatlicher Institutionen durch politische Bemühungen erschwert oder verhindert wurde.

POSITIVE ENTWICKLUNGEN

Zu erwähnenswerten positiven Transparenz-Entwicklungen zählt das FOI Beauskunftungen von einigen politisch sensiblen Anfragen: darunter die Spesen-Abrechnungen der Abgeordneten durch die Parlamentsverwaltung – eine Anfrage, die vor 10 Jahren abgelehnt worden war und zur Gründung der Initiative Transparenzgesetz.at beigetragen hatte – sowie die Beauskunftung aller Empfänger von Corona-Hilfen aus dem NPO-Fonds durch das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport.

Ein kleiner Schritt in die richtige Richtung könnte auch eine kürzlich beschlossene Veröffentlichungspflicht von Studien, Gutachten und Umfragen der öffentlichen Hand ab Anfang 2023 sein. Jedoch bietet diese neue im Bundes-Verfassungsgesetz verankerte Regelung keine Kontroll- und Durchsetzungsmöglichkeiten; eine Veröffentlichung ist jedoch nur verpflichtend, soweit das Amtsgeheimnis nicht greift.

20 JAHRE RIGHT TO KNOW DAY

Seit 20 Jahren macht die Zivilgesellschaft am 28. September, dem „Right to Know“-Day international auf die inakzeptable Praxis der Geheimhaltung von Informationen öffentlichen Interesses vor Bürgerinnen und Bürgern aufmerksam. Der Tag wird mittlerweile auch von den UNESCO als „International Day for Universal Access to Information“ zelebriert.

Mathias Huter
Forum Informationsfreiheit
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