Asfinag-Baustopp – Kärntner LR Gruber: Bundesstraßengesetz darf nicht im Alleingang geändert werden

Straßenbaureferent: Ministerin hat gesetzliche Verpflichtung, Projekte aus BStG-Verzeichnis zeitnah zu realisieren – Kärnten kämpft weiter gegen Baustopp bei B317

Die heutigen Aussagen von Ministerin Gewessler, ein Projekt wie den Lobautunnel einfach aus dem Bundesstraßengesetz streichen lassen zu wollen, sorgen auch in Kärnten für Irritation. Kärnten ist vom durch die Ministerin im Alleingang verhängten Baustopp über ein Asfinag-Projekt bekanntlich durch die B317 Friesacher Straße betroffen. „Die Ministerin hat die gesetzliche Verpflichtung, Projekte aus dem BStG-Verzeichnis möglichst zeitnah zu realisieren und die Planung weiter voranzutreiben. Sie kann das nicht einfach nach Lust und Laune abändern“, betont Straßenbaureferent LR Martin Gruber.

   Diese „Kehrtwende der Ministerin“ sei in gewisser Weise auch ein Eingeständnis, dass der Asfinag-Baustopp rechtlich nicht gedeckt war und man sich im Ministerium dessen bewusst ist. Um die gesetzliche Verpflichtung des Bundes, Projekte aus dem Bundesstraßenplanungsgebiet umzusetzen, auch höchstgerichtlich feststellen zu lassen, bereitet die Kärntner Landesregierung derzeit eine Klage beim Verfassungsgerichtshof vor. „Sollte Ministerin Gewessler nun auch bei der B317 auf die Idee kommen, den Sicherheitsausbau einfach aus dem Bundesstraßengesetz streichen zu wollen, werden wir uns entschieden dagegen wehren.“

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