AK begrüßt Auszahlungsbeginn des Härtefallfonds für mehrfach geringfügig Beschäftigte
Wien (OTS) - Es ist schon fast in Vergessenheit geraten. Neben Ein-Personen-Unternehmen (EPU), freien Dienstnehmer:innen und Kleinstunternehmen können auch mehrfach geringfügig Beschäftigte eine Förderung aus dem Härtefallfonds des Bundes für Verdienstausfälle, die die Pandemie verursacht hat, geltend machen. Während die Förderungen für die anderen Berufsgruppen bereits abgewickelt wurden, können Anträge von mehrfach geringfügig Beschäftigten erst ab Montag, den 19.9. bei der Wirtschaftskammer gestellt werden. Wie für!-->…