EU-Lieferkettengesetz bringt Unternehmen unter Zugzwang

Abschluss der Denkwerkstatt St. Lambrecht mit Appell zu Dialog mit der Wirtschaft über Nachhaltigkeitsregeln

„An der Regulierungsfront gibt es sehr viele Unklarheiten.“ Barbara Coudenhove-Kalergi, Expertin für Nachhaltigkeitsfragen der Industriellenvereinigung, brachte damit am Abschlusstag der Denkwerkstatt St. Lambrecht der Gesellschaft für Zukunftssicherung und Altersvorsorge die massiven Sorgen und Probleme der Unternehmen durch den Vorschlag der EU-Kommission für die Richtlinie zum Lieferkettengesetz zum Ausdruck. Mit dieser werden Unternehmen Pflichten zur Achtung der Menschenrechte und Umweltregeln im Handel vorgeben. Bei ihrem Referat beklagte sie am Freitag fehlende Bereitschaft zum Dialog mit der Wirtschaft über diese Fragen, die einen ganzen Wust an Regulierungen für Nachhaltigkeit bringen werden.

Von der früheren Linie zur freiwilligen Umsetzung von Maßnahmen für nachhaltiges Wirtschaften nach „best-practice-Modell“ durch die Unternehmen ist inzwischen eine Abkehr hin zu verpflichtenden Auflagen erfolgt. Für die Betriebe selbst habe sich Nachhaltigkeit „zu einem Muss-Thema entwickelt“, berichtete die Expertin der Industriellenvereinigung: „Für Unternehmen hat dieses Thema die abstrakte Ebene verlassen.“ Denn die nachhaltige Produktion beeinflusse mittlerweile direkt das Geschäft. Was die politische Schiene betrifft, so würden allerdings Argumente der Wirtschaft bisher „weitgehend ignoriert“.

Was konkret den Vorschlag zum EU-Lieferkettengesetz betrifft, so bereiten sowohl die knappe Zeit zur geplanten Umsetzung ab 2024 als auch Inhalte den Unternehmern Sorge. Die Regeln gelten grundsätzlich für Betriebe ab 500 Mitgliedern, indirekt sind aber auch kleinere Firmen als Zulieferer für größere Unternehmen betroffen. Probleme seien durch „relativ enge Berichtspflichten“ zu erwarten, gleichzeitig müsse trotz vieler Unklarheiten („es sind verschiedene Fragen noch nicht geklärt“) aber schon ab 1. Jänner 2024 bezüglich der Einhaltung und Umsetzung der Vorschriften nach dem EU-Lieferkettengesetz berichtet werden.  Damit kämen zusätzliche Herausforderungen auf die Unternehmen zu. Das werde für Unternehmen „sehr, sehr schwierig“, auch wenn sich diese bemühten, alles umzusetzen, was in der EU-Lieferkettenverordnung verlangt werde.

„Die Mutter ist der Green Deal“, den sich die Europäische Union zum Erreichen von Klimaneutralität verordnet hat, fasste Coudenhove-Kalergi zusammen. „Herzstück“ sei dabei, den Finanzsektor als Hebel zu nützen, erläuterte sie. EU-Kommission und Parlament seien jedenfalls von Nachhaltigkeit „stark beseelt“. Deswegen gebe es die starken Bemühungen, die Rahmenbedingungen mit einer Reihe von Maßnahmen zu regeln.

Gesellschaft für Zukunftssicherung und Altersvorsorge – Denkwerkstatt St. Lambrecht
Prof. Dr. Johannes M. Martinek
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