
Rotes Kreuz begrüßt finalen Entwurf des Krisensicherheitsgesetzes
Gesetzliche Verankerung soll Koordination aller Einsatzkräfte im bundesweiten Katastrophenfall erleichtern – Rotes Kreuz nutzt sechswöchige Begutachtungsdauer.
„Die immer häufiger stattfindenden Krisen und Katastrophen werden uns als Hilfsorganisation in Zukunft stark fordern. Umso wichtiger ist die gesetzliche Verankerung des staatlichen Krisen- und Katastrophenmanagements und das Krisensicherheitsgesetz war ein dringend notwendiger Schritt. Im Falle einer bundesweiten Katastrophe ist die abgestimmte Zusammenarbeit zwischen Ministerien, Ländern, Einsatzorganisationen und Betreibern kritischer Infrastrukturen damit wesentlich einfacher“, so Peter Kaiser, stellvertretender Generalsekretär des Österreichischen Roten Kreuzes, zur Präsentation des Krisensicherheitsgesetzes.
„Der finale Entwurf zum Krisensicherheitsgesetz ist ein wichtiger Schritt für eine gesamtstaatliche Koordination. Wir werden die sechswöchige Begutachtungsdauer nutzen, um zu überprüfen, ob die wichtigen Punkte, die ein gutes Krisenmanagement ausmachen, darin enthalten sind. Sollte etwas fehlen, werden wir Verbesserungsvorschläge machen“, so Peter Kaiser.
Österreichisches Rotes Kreuz
Mag. Antonia Filka
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