Armutsgefährdete Schulkinder bekommen kein warmes Essen mehr!

Der Katholische Familienverband Wien fordert eine Anpassung der Einkommensgrenzen bei Essensbeitragsbefreiungen in Horten und offenen Volksschulen.

„Es ist unfassbar, offenbar sind Kinder der Stadt Wien egal. Anders kann man die derzeitige Situation nicht erklären und es trifft jene, die sowieso schon wenig haben. Sozial ist für uns etwas anderes“, zeigt sich Konrad Pleyer, Vorsitzender des Katholischen Familienverbandes empört. Konkret geht es um die Einkommensgrenzen der Essensbeitragsbefreiungen in der schulischen Nachmittagsbetreuung, die angesichts der steigenden Mindestsicherung und höheren Einkommen nicht wertangepasst werden. Das Ergebnis: Eltern können sich für ihre Kinder in offenen Volksschulen und Horten das Mittagessen nicht mehr leisten, sie müssen gleich nach dem Unterricht die Schule verlassen. Förderung in der Schule, Unterstützung bei den Hausaufgaben sowie der soziale Umgang mit Gleichaltrigen bleiben auf der Strecke.

„Dies ist ein weiterer Schritt in Richtung Kinderarmut und gefährdet die Zukunft unserer Kinder.  Es ist zu bezweifeln, dass betroffene Kinder dann zu Hause eine ausgewogene, gesunde und warme Mahlzeit erhalten, wenn sich Eltern den Essensbeitrag nicht leisten können. Offenbar denkt hier niemand an die Zukunft der betroffenen Kinder“, so Konrad Pleyer. Besonders kritisiert der Familienverband die Tatsache, dass das Essen in den verschränkten Ganztagsschulen kostenlos ist, während Eltern in Horten und offenen Volksschulen nach wie vor dafür bezahlen. „Nun zeigt sich die Ungerechtigkeit, die wir seit Einführung dieser Maßnahme kritisiert haben. Auf Kinder, die keinen Platz in einer verschränkten Ganztagesschule erhalten haben und deren Eltern sich das Essen nun nicht mehr leisten können, wird komplett vergessen“, kritisiert der Vorsitzende diese Regelung scharf und fordert einmal mehr ein rasches Umdenken von Seiten der Stadt Wien. „Wenn schon nicht alle Formen der schulischen Nachmittagsbetreuung finanziell gleichberechtigt, also bis 15:30 Uhr kostenlos sind, so müssen zumindest die Einkommensgrenzen für die Essensbeitragsbefreiungen sofort angepasst werden.“

Katholischer Familienverband der Erzdiözese Wien
Mag. Antonia Indrak-Rabl
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