
Rechnungshofausschuss behandelt Berichte zu energiepolitischen Themen
Maßnahmen gegen Energiearmut, Österreichische Energieagentur und Förderungen für Fernwärme- und Fernkälteleitungsbau im Fokus
Energiepolitische Themen dominierten die Debatte im heutigen Rechnungshofausschuss. So wurde etwa die Verhandlung eines Berichtes von 2020 wieder aufgenommen, in dem der Rechnungshof sowohl die Maßnahmen der Bundesregierung gegen Energiearmut, als auch Aktionen von ausgewählten Energieversorgern in den Jahren 2013 bis 2018 überprüfte. Ebenfalls auf der Agenda standen ein wieder aufgenommener Bericht zur Gebarung der Österreichischen Energieagentur sowie ein weiter Bericht, in dem die Förderungen für den Fernwärme- und den Fernkälteleitungsbau im Zentrum standen. Energieministerin Leonore Gewessler, Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und der Geschäftsführer der Österreichischen Energieagentur Franz Angerer stellten sich den Fragen der Abgeordneten. Alle drei Berichte wurden einstimmig zur Kenntnis genommen.
RECHNUNGSHOF EMPFIEHLT EVALUIERUNG VON MASSNAHMEN GEGEN ENERGIEARMUT
In seinem Bericht „Energiewirtschaftliche Maßnahmen gegen Energiearmut“ überprüfte der Rechnungshof für die Jahre 2013 bis 2018, wie der Energiearmut in Österreich entgegengesteuert wurde (III-319 d.B.). Darin konstatiert er, dass bereits einige Maßnahmen in diese Richtung getroffen worden seien, diese jedoch großteils nicht nur auf schutzbedürftige Personen fokussierten. Die Prüferinnen und Prüfer bemängeln, dass bis Ende der Gebarungsüberprüfung keine Erkenntnisse über die Wirksamkeit der Maßnahmen vorgelegen seien, weshalb der Rechnungshof deren Evaluierung empfiehlt.
Überprüft wurden auch ausgewählte Energieversorger in Graz, Wels und Wien, die freiwillig Aktionen gegen Energiearmut setzten. Diese reichten von einmaligen finanziellen Unterstützungen bis zur längerfristigen Betreuung von Betroffenen. Hierbei gab es Kooperationen mit städtischen Sozialeinrichtungen und nicht staatlichen Organisationen, die der Rechnungshof als zweckmäßig beurteilt. Jedoch fehlte auch hier eine Evaluierung. Daher empfehlen die Prüferinnen und Prüfer den Energieversorgern, von ihren Kooperationspartnern Auskünfte über die Maßnahmen
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