Stocker: „Volkspartei hat die Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro deutlich eingehalten“

Alle drei Wirtschaftsprüfer haben nun unabhängig voneinander Einhaltung der Obergrenze bestätigt

„Die Volkspartei hat die Wahlkampfkostenobergrenze von 7 Millionen Euro deutlich eingehalten. Das hat nun auch der dritte vom Rechnungshof beauftragte Wirtschaftsprüfer festgestellt. Konkret betrugen die Wahlkampfkosten der Volkspartei 2019 laut diesem Prüfer 6,6 Millionen Euro. Das sind also deutlich weniger als 7 Millionen Euro. Darüber hinaus sieht dieser dritte Prüfer offene Rechtsfragen, die er selbst nicht final beurteilen kann. Dabei geht es um 887.000 Euro. Wir sind heute vom Rechnungshof informiert worden, dass er diese Rechtsfragen an den UPTS weiterdelegiert, der alles noch letztgültig prüfen wird. Unsere Rechtsansicht ist klar: Diese Ausgaben sind nicht den Wahlkampfkosten zuzuordnen. Wir gehen aufgrund der Faktenlage nicht davon aus, dass der UPTS zu einem anderen Ergebnis kommt. Aber klar ist: Es haben nun drei Wirtschaftsprüfer den Rechenschaftsbericht der Volkspartei penibel unter die Lupe genommen. Alle drei Wirtschaftsprüfer haben nun unabhängig voneinander bestätigt: Die Volkspartei hat die Wahlkampfkostenobergrenze 2019 eingehalten“, betont der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker.

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