Rechnungshof bestätigt AK-Kritik: Patientenmilliarde war nie darstellbar

Wien (OTS) – Zu Erinnerung: Das Versprechen der damaligen Regierung war, mit einer Einsparung von 30 Prozent beim Verwaltungsaufwand durch die Fusionierung der Sozialversicherungsträger von 21 auf 5 die Leistungen für die Versicherten zu verbessern. Tatsächlich hat die Türkis-Blaue Bundesregierung funktionierende Strukturen ohne Fusionsplan zerschlagen und dafür sogar mehr Ausgaben verwendet, als ohne eine Fusion angefallen wären. Die Regierung versprach den Versicherten weiters, dass die Fusion endlich eine Angleichung der Leistungen geben würde, und zwar nach oben. Diese Leistungsangleichung für die 7,2 Millionen ASVG Versicherten auf das Niveau der Beamten und Selbstständigen wurde nicht umgesetzt und wird laut dem Vorsitzenden des Dachverbandes (Peter Lehner) auch nicht einmal mehr angestrebt. Wolfgang Panhölzl, Abteilungsleiter Sozialversicherung der AK, ist verärgert: “Das Leistungsniveau hat sich sogar verschlechtert. Statt einer guten Betreuung durch Kassenärzt:innen auch im ländlichen Raum gibt es immer mehr Wahlärzt:innen, lange Wartezeiten beim Kinderbetreuungsgeld, unkoordinierte Abschreibungen vom Krankenstand etc., weil die ÖGK aufgrund der chaotischen Fusionierung gezwungenermaßen mehr mit sich selbst beschäftigt ist als mit der Versichertenbetreuung.“

Auch die neue Struktur ist missglückt.

• Die ÖGK ist der einzige Krankenversicherungsträger, in dem nicht die Versicherten, sondern die Arbeitgeber die Mehrheit in den Gremien stellen. In der BVAEB haben die Versicherten die Mehrheit in der Verwaltung, auch bei den Selbstständigen ist das so.

• Die Sozialversicherung hat ein Gebarungsvolumen von 70 Mrd. aber keine Kontrollgremien, diese wurden abgeschafft. Die Verwaltungsräte kontrollieren sich weitgehend selbst.

• Zu Recht kritisiert der Rechnungshof auch die überzogene Zentralisierung, Landesstellen ohne Kompetenzen führen zu Nachteilen in der Versorgung, weil regionale Besonderheiten schwer Berücksichtigung finden können. Wenn alles von der Zentrale entschieden wird, entstehen zum Nachteil der Versicherten auch lange Entscheidungswege.

• Der Verfassungsgerichtshof hat Teile der Reform aufgehoben und z.B. festgelegt, dass die Arbeiterkammer berechtigt ist, für ihre Mitglieder Vertreter in die BVAEB zu entsenden. Seit drei Jahren weigerte sich die Bundesregierung hier den verfassungskonformen Zustand herzustellen.

AK fordert Reform des Umbaus

Für die AK ist es nun höchste Zeit, die Fehler der Vergangenheit zu korrigieren. „Der Rechnungshofbericht macht klar: Das populistische Versprechen von Türkis-Blau ist endgültig geplatzt. Wir brauchen jetzt eine Reparatur, damit wir wieder auf das Niveau vor der Fusion gelangen und das Versprechen Leistungsangleichung umgesetzt wird“, fordert Panhölzl.

• Angleichung der Leistungen der ÖGK-Versicherten auf das Niveau der Beamten und Selbständigen

• Die Verwaltung der ÖGK muss zurück in die Hände der Versicherten

• Mehr Kompetenzen für die Landesstellen und kürzere Entscheidungswege bei Leistungen und Beschwerden

• Wiederherstellung der Kontrollgremien in den Trägern

• Entsendung von AK-Vertreter:innen in BVAEB

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