Maßnahmenvollzug in Österreich – neuer Aufgabenbereich für Klinische PsychologInnen

Ein Zusammenwirken zweier hochqualifizierter Berufsgruppen

Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) begrüßt den Entschluss des Bundesministeriums für Justiz, indem künftig auch Klinische PsychologInnen Gutachten zur Abklärung eines etwaigen Maßnahmenvollzuges erstellen.

LOGISCHE WEITERENTWICKLUNG ERFOLGREICHER PRAXIS

Im strafrechtlichen bzw. forensischen Kontext (Gericht, Straf- und Maßnahmenvollzug und Nachsorge) ist die Zusammenarbeit zwischen PsychiaterInnen und Klinischen PsychologInnen bereits eine sehr erfolgreich gelebte Praxis, daher scheint es nur naheliegend eine Zusammenarbeit der beiden hochqualifizierten, eigenverantwortlich arbeitenden Berufsgruppen auch im Gesetzestext abzubilden.

FUNDIERTE BASIS DURCH FACHKOMPETENZ

Klinische PsychologInnen arbeiten evidenzbasiert, diagnostizieren nach international gültigen Klassifikationsschemata (ICD-10 bzw. DSM-5) und verwenden standardisierte Verfahren zur Risikoeinschätzung (VRS bzw. VRS-SO, PCL-R). Sie sind aufgrund ihrer umfangreichen akademischen und postgraduellen Ausbildung hoch qualifiziert und erstellen laufend Befunde, Gutachten und Prognosen sowohl im Maßnahmenvollzug als auch in unterschiedlichen anderen stationären Kontexten.

Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP)
Christina Rieger, BA, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 0670/35 41 296, presse@boep.or.at

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