Ertragsbremse durch Kostensteigerung in der Hotellerie

Effekte des Energiekostenzuschuss 2

Es war manchmal schon richtig knapp. Aber rückblickend lässt sich heute sagen: Der heimische Tourismus hat einmal mehr seine Stärke bewiesen und der Corona-Krise nach Kräften getrotzt. Die Betriebe sind konkurrenzfähig geblieben. Sowohl die Hotelinfrastruktur als auch die Preisentwicklung des Tourismusangebotes haben die kritischen Zeiten überstanden. Bereits im Sommer und Herbst 2022 konnte sich die Nachfrage – vor allem aus den Nahmärkten – wieder erholen. Zuletzt waren die Umsätze gut bis sehr gut, die Buchungen bis zum Ferienende am 8. Jänner 2023 höchst erfreulich.

Leider ist, wie wir wissen, der anfänglichen Kälte im Dezember eine ausgeprägte Tauwetter-Situation mit Regen und hohen Temperaturen bis in die Hochlagen der Alpen gefolgt. Der im Dezember gefallene bzw. erzeugte Schnee hat in vielen Wintersportregionen die Weihnachtsferien gerettet. Auch die aktuell einsetzenden Schneefälle in den meisten alpinen Destinationen werden die Nachfrage wieder ankurbeln.

ENERGIEKOSTEN SCHLAGEN VOLL DURCH

Es ist absehbar, dass die Betriebe in der Wintersaison dennoch aus mehreren Gründen an Ertragskraft einbüßen werden, denn die Energiekosten schlagen jetzt mit voller Wucht durch. Auch Rohstoff- und Mitarbeiterkosten sowie steigende Zinsen belasten die Betriebswirtschaften enorm. Der willkommene Aufschwung, der 2022 eingesetzt hat, wird dadurch im laufenden Jahr empfindlich gebremst. 

Die Prodinger Beratungsgruppe hat die 4/5-Sterne-Häuser im Bereich der Ferienhotellerie einem Stresstest unterzogen. Für 2023 zeichnet sich dabei ein „Mehrfachschock“ ab, da eine weiterhin hohe Preisdurchsetzung (13-14 % von 2019 bis 2022) aufgrund der steigenden Preissensibilität der Gäste schwierig werden kann. Die Kostensteigerungen und der Zinsanstieg werden die Stressresistenz der Betriebe aufs äußerste herausfordern. Die gestiegenen Rohstoffpreise werden nach diesem Szenario die Wareneinsatzquote der untersuchten Betriebe im Schnitt auf 15 Prozent der Gesamterlöse erhöhen. Bis Ende 2023 wird sich die Kostensteigerung bei Strom, Heizung und Warmwasser verflachen und sich (ohne Förderungen) bei rund 10 Prozent der Gesamterlöse einpendeln. 
Die staatliche Unterstützung durch das „Energiekostenzuschussgesetz 2“ (EKZ 2) erreicht zwischen 50 und 80 Prozent der Mehrkosten, wobei es sich um eine komplexe Förderstruktur mit fünf Stufen je nach Unternehmensgröße handelt. Etwa 68 Prozent aller Hotelbetriebe fallen dabei in die Förderstufe 1, 17 Prozent in Stufe 2 und 14 Prozent in Stufe 3.

Prodinger Beratungsgruppe
Thomas Reisenzahn
+43 1 890 730 9
t.reisenzahn@prodinger.at

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