FPÖ – Mahdalik: Kein Fußbreit den „Klimaterroristen“!

„Es geht nicht weiter an, dass geistig minderbemittelte „Klimaterroristen“ mit AMS-Hintergrund weiter Rettungs- und andere Einsatzkräfte behindern oder aus Autoreifen Luft auslassen und dadurch Unfälle mit Personenschäden provozieren. Das sind nichts anderes als feige Anschläge auf Leib und Leben, die Null mit Klimaschutz aber 100% mit krimineller Energie zu tun haben. Zudem haben diese selbstgerechten Idioten einen Schaden für die Wiener Wirtschaft von bislang auf 14,4 Mio. Euro verursacht, wobei die Umweltkosten durch mehr Stau, CO2 und Feinstaub darin nicht enthalten sind“, hält FPÖ-Verkehrssprecher LAbg. Toni Mahdalik fest und umreißt die FPÖ-Initiative gegen die Klebekoffer im Gemeinderat.

In Deutschland haben die illegalen Klebeaktionen der „Generation letzte Gehirnzelle“ bereits ein Menschenleben gefordert, das wird auch In Österreich früher oder später passieren. Es ist aber auch nicht einzusehen, dass Kinder zu spät in die Schule und Eltern mit großen Verzögerungen an ihren Arbeitsplatz kommen. „Jetzt ist es an der Zeit, mit voller Härte durchzugreifen statt weiter Verständnis für Kriminelle zu zeigen“, so Mahdalik.  

Daher ist es notwendig, eine diesbezügliche Anpassung des Strafrechts vorzunehmen. Klimakleber nehmen mit ihren unverantwortlichen Aktionen in Kauf, dass Leib und Leben, auch von Unbeteiligten, gefährdet wird. Deshalb sind Verwaltungsstrafen, die oftmals nur wenige hundert Euro betragen, aus unserer Sicht zu wenig – insbesondere angesichts der Kosten, die sie dem Steuerzahler aufbürden, und der Gefährdung, welche sie verursachen.

Der Wiener Gemeinderat soll sich nach dem FPÖ-Antrag für eine Verschärfung des Strafrechtes und Verhängung der Verwahrungshaft gegenüber sog. „Umwelt – und Klimaklebeaktivisten“ aus und fordert die zuständige Bundesminister für „Justiz“ auf, dem Nationalrat eine Änderung (Novellierung) des Bundesgesetzes mit dem das Bundesgesetz mit dem das Bundesgesetz vom 23. Jänner 1974 über die mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlungen (Strafgesetzbuch – StGB), BGBI. Nr. 60/1974, zuzuleiten, indem insbesondere der § 95 Abs. 1 wie folgt geändert wird:

§ 95 (1) Wer bei einem Unglücksfall oder einer Gemeingefahr (§ 176) 

1. es unterlässt, die zur Rettung eines Menschen aus der Gefahr des Todes oder einer beträchtlichen Körperverletzung oder Gesundheitsschädigung offensichtlich erforderliche und ihm zumutbare Hilfe zu leisten, oder2. eine Person behindert, die einem Dritten Hilfe leistet oder leisten will, ist mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen, wenn die Unterlassung oder Behinderung der Hilfeleistung jedoch den Tod eines Menschen zur Folge hat, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen. (Schluss)to/bi

FPÖ Wien
presse@fpoe-wien.at
www.fpoe-wien.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender