
ÖVP-Kircher: Verschlechterung der Verbraucherrechte im Flugverkehr verhindert
Europaparlament stimmt Kompromiss zu / Drei-Stunden-Grenze für Entschädigungen und Entschädigungshöhe bleibt bestehen
„Nach langen und komplizierten Verhandlungen haben wir nun ein Ergebnis, dem das Verhandlungsteam des EU-Parlaments gerade eben zugestimmt hat. Das Europaparlament konnte eine Verschlechterung des Verbraucherschutzes im Flugverkehr verhindern – entgegen den Plänen der meisten Mitgliedstaaten“, sagt Sophia Kircher, ÖVP-Verkehrssprecherin im Europaparlament und stv. Vorsitzende des Verkehrsausschusses, nach der heutigen Abstimmung über den Kompromiss zur Reform der Flugpassagierrechte in der EU.
Sie skizziert: “Die bisherige Drei-Stunden-Grenze für Entschädigungsansprüche bei Verspätungen bleibt bestehen. Die Vorschläge der Europäischen Kommission und des Rats der Mitgliedstaaten, diese Schwelle auf vier oder fünf Stunden anzuheben, wurden nicht übernommen. Auch die bisherigen Entschädigungsbeträge bleiben erhalten. Weiters muss das Handgepäck künftig transparent im Ticketpreis ausgewiesen werden. Und Fluggesellschaften werden verpflichtet, Passagiere aktiv über ihre Entschädigungsansprüche zu informieren.”
„Mit der Einigung besteht – nach der formellen Annahme im Plenum – endlich wieder Rechtssicherheit. Das ist wichtig für die vielen tausenden europäischen Passagiere, die mit dem Flugzeug verreisen“, schließt Kircher.
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