
COBIN claims/“diesel-klage.at“: 35 % Ersatz für geprellte VW-Kunden sind nun in Österreich festgeschrieben
„Abgas-Skandal“: VW-Einzelvergleich sowie Umfrage zur objektiven Schadens-Berechnung unter 1600 KFZ-Haltern ergaben diesen Betrag / VW gefordert, zu seiner Verantwortung zu stehen
Die gemeinnützige Plattform für kollektiven Rechtsschutz COBIN claims – Trägerin der Aktion „diesel-klage.at“ – zeigt sich erfreut, dass die hartnäckige und aufopferungsvolle Arbeit des VKI und seiner Vertrauens-Anwälte im Fall VW nun zu ähnlichen Ergebnissen führen, die COBIN claims auf einer objektiven Ebene im Sommer 2022 im Rahmen einer bislang nicht veröffentlichten Umfrage unter Geschädigten bezüglich der Schadenszumessung ermitteln konnte.
COBIN claims bzw. „diesel-klage.at“ hat im Rahmen einer umfassenden Befragung von rund 1600 Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Aktion den Schaden aus dem „Abgasskandal“ ermittelt. „Heraus gekommen ist, dass laut Umfrage die Betroffenen im Schnitt 35,26 % Rückerstattung vom Bezugspreis des Wagens als angemessen erachten. Bei KFZ-Haltern, die das schadenträchtige Software-Update am Motor gescheut haben, lag dieser Wert sogar etwas höher“, berichten Mag. Oliver Jaindl, Obmann von COBIN claims und Geschäftsführer der Aktion „diesel-klage.at“ und die Rechtsanwälte Mag. Severin Hammer und Dr. Alexander Amann: „Dieser Wert entspricht fast genau dem Betrag, den VW laut Medienangaben nun sogar freiwillig zahlt, um sich ganz offensichtlich unliebsame, höchstgerichtliche Judikatur zu ersparen. Wir fordern daher den Konzern auf, umgehend auf dieser Basis eine faire Entschädigung für die Betroffenen des Diesel-Abgasskandals anzubieten!“
Mag. Oliver Jaindl, Obmann: 01/ 376 00 31-100
Dr. Alexander Amann, Rechtsanwalt (Österreich/Schweiz/FL): +42 3 320 320 0
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