
Studie: Aufholbedarf in Österreichs Haushalten in puncto Brandschutz
Erhebung zeigt: Fehlende Rauchwarnmelder und verstellte Fluchtwege sind keine Einzelfälle. Rauchfangkehrer-Innung und KFV präsentieren Videos mit lebensrettenden Tipps.
Immer wieder kommt es zu Zimmer- und in weiterer Folge Wohnungs- oder Hausbränden mit Verletzten und auch Toten. Welche einfachen Maßnahmen in solchen Situationen helfen können, Leben zu schützen und zu retten, erklärten heute der INNUNGSMEISTER DER RAUCHFANGKEHRER IN DER WIRTSCHAFTSKAMMER WIEN, KOMMR CHRISTIAN LEINER, und DR. ARMIN KALTENEGGER VOM KURATORIUM FÜR VERKEHRSSICHERHEIT (KFV). Zur Verdeutlichung haben Rauchfangkehrer-Innung und KFV zwei Videos produzieren lassen, die einfache, aber wichtige Vorsichtsmaßnahmen anschaulich darstellen.
Im ersten Video geht es darum, dass Zimmerbände, wenn sie erst einmal entstanden sind, von den BewohnerInnen oft sehr spät oder zu spät bemerkt werden. Dann steht mitunter schon die ganze Wohnung oder das ganze Haus in Flammen. Dabei wäre eine rechtzeitige Warnung ganz einfach. Rauch- bzw. Brandmelder bieten mit ihrem durchdringenden, schrillen Alarmton einen wichtigen Schutz. Das gilt vor allem in der Nacht, wenn Brände ausbrechen und die BewohnerInnen bereits schlafen. Im Schlaf wird zwar ein Warnton gut gehört, hingegen wird Rauch im Schlaf nicht gerochen!
KFV-STUDIE: MEHR ALS DIE HÄLFTE DER FLUCHTWEGE IST VERSTELLT
Eine aktuelle KFV-Erhebung und Erfahrungen der Wiener Rauchfangkehrer zeigen, dass in puncto Brandschutz jedoch noch Aufholbedarf in Österreichs Haushalten herrscht. Weit mehr als die Hälfte der Mehrparteienhäuser in Österreich weist verstellte Fluchtwege auf! „Gegenstände, die im Hausflur abgestellt sind, leicht umstürzen, einengen oder brennbar sind, können im Ernstfall jedoch eine Stolperfalle darstellen, eine stärkere Brandentwicklung forcieren und somit einer ungehinderten Flucht sprichwörtlich im Wege stehen“, warnt DR. ARMIN KALTENEGGER, LEITER DES BEREICHS EIGENTUMSSCHUTZ IM KFV. „Das Abstellen von beispielsweise Kinderwägen, Fahrrädern oder selbst ein Paar Schuhe im Hausflur ist daher unzulässig und im Ernstfall brandgefährlich.“ Auch bei der Umsetzung weiterer Sicherheitsvorkehrungen ist noch Luft nach oben: In jedem dritten Stiegenhaus ist kein Feuerlöscher (27%) und in jedem zweiten Wohnhaus keine gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung von Fluchtwegen (53%) vorhanden.
Rauchfangkehrer-Innung:
Walter Rettenmoser Mindworker Kommunikationsagentur GmbH 1080 Wien, Bennogasse 8/11 M +43 676 39 40 282 T +43 1 905 11 6011 E w.rettenmoser@mindworker.at
KFV:
Pressestelle KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)
Tel.: 05-77077-1919 I E-Mail: pr@kfv.at I www.kfv.at
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