Energiekostenausgleich für Sportstätten startet: SPORTUNION bietet Leitfaden zur Abwicklung

Ab Freitag können Sportstättenbetreiber:innen ihre Anträge für den Energiekostenausgleich einreichen. Die SPORTUNION hat einen Leitfaden für antragsberechtigte Vereine ausgearbeitet.

Für das Jahr 2022 werden den Betreiber:innen von gemeinnützigen Sportstätten 40 Prozent der Mehrkosten für Strom, Gas und Co. ersetzt, für 2023 sind es 70 Prozent. Dieses im Jänner von Sportminister Werner Kogler, Finanzminister Magnus Brunner und den Sportlandesräten präsentierte Paket ist mit 15 Millionen Euro dotiert und wird in der Regel Sportvereinen, Dach- und Fachverbänden zugutekommen. Nun sind die Details geklärt, die erste von drei Antragsphasen startet am Freitag.

BIS ZU 50.000 EURO PRO PHASE

Um es den Vereinen möglichst einfach zu machen, zu ihrem Geld zu kommen, hat die SPORTUNION einen detaillierten Leitfaden entwickelt. „Wir beantworten auf unserer Homepage alle wichtigen Fragen zum Energiekostenausgleich und erklären Schritt für Schritt die Abwicklung. Sollte es dennoch Unklarheiten geben, stehen wir allen Sportvereinen zur Verfügung. Nicht nur jenen der SPORTUNION, sondern auch Vereinen ohne Dachverband“, erklärt SPORTUNION-Präsident Peter McDonald.

Sportunion Österreich
Michael Nowak, Bakk.phil. BA
Referent Public Relations

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