Trotz Ende der Übergangsfrist des Verbots: kein Jagdgatter des Burgenlands aufgelöst

Vollzugsdefizit: VGT erstattet Anzeige, Zäune müssten entfernt werden; heute Lokalaugenschein in Strem, Bezirk Güssing

Es war ein langwieriger und mühsamer Prozess bis zum Gatterjagdverbot. Zunächst wollte die Landesregierung die 8 noch 2015 bestehenden Gatter nur regulieren. Der VGT dokumentierte daraufhin zahlreiche grausame Gatterjagden im Burgenland. Auch eine polizeiliche Sperrzone um das Jagdgatter von Alfons Mensdorff-Pouilly, die sich später nach einem Urteil des Landesverwaltungsgerichts als rechtswidrig herausgestellt hat, konnte die Aktivist:innen des VGT nicht aufhalten. Schließlich wurde 2017 ein Gatterjagdverbot erlassen, das nach einer Übergangsfrist bis 1. Februar 2023 die Auflösung sämtlicher Jagdgatter vorsah. Doch dieses Verbot wurde im Dezember 2020 aufgehoben. Erst nach einer erfolgreichen VGT-Kampagne für eine Volksabstimmung über die Gatterjagd im Burgenland, wurde das Verbot reinstalliert. Jetzt ist es in Kraft getreten.

VGT – Verein gegen Tierfabriken
DDr. Martin Balluch
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