SPÖ legt Gutachten vor: Pensionskürzung ist verfassungswidrig!

Rendi-Wagner, Kaiser stellen Bundesregierung Ultimatum: Entweder Aliquotierung wird repariert oder SPÖ wird per Verfassungsbeschwerde für Pensions-Gerechtigkeit sorgen

Die so genannte Aliquotierung bringt es mit sich, dass man im ersten Jahr nach dem Pensionsantritt nur die volle Pensionserhöhung bekommt, wenn man im Jänner den Ruhestand beginnt. Von Monat zu Monat wird das Plus weniger. Wer im November oder Dezember in Pension geht, bekommt im ersten Jahr gar nichts. Dieser Effekt verschärft sich in Zeiten hoher Inflation. Wer im ersten Jahr seine Pension nicht zur Gänze angepasst bekommt, leidet darunter für den Rest seines Lebens. Die ÖVP-Grüne-Bundesregierung blieb bisher untätig, den Pensionsraub zu stoppen und die ungerechte Pensions-Aliquotierung abzuschaffen. Ein aktuelles Gutachten kommt nun zum klaren Ergebnis: Die Pensionskürzung ist „grob unsachlich“ und damit verfassungswidrig! Was die SPÖ zuletzt mit Kärntens Landeshauptmann Peter Kaiser aufzeigte – durch die aktuelle Regelung verlieren Neo-Pensionistinnen und Pensionisten mit einer durchschnittlichen Angestelltenpension zwischen 73.000 Euro (Männer) und 55.000 Euro (Frauen) an Lebenspension – wird jetzt von einem von der SPÖ in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten vom ehemaligen Verfassungsrichter und Arbeits- und Sozialrechtsexperten Honorarprofessor Rudolf Müller klar bestätigt. ****

SPÖ-Bundesorganisation, Pressedienst, Löwelstraße 18, 1010 Wien
Tel.: 01/53427-275
https://www.spoe.at/impressum/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender