ÖHGB: Fakten statt Fake, Tatsachen statt Ideologie

Das wichtige Gut der Rechtssicherheit muss auch durch die Anpassung des Mietzinses gewährleistet bleiben.

Das Aussetzen der Anpassung von Richtwerten und Kategoriebeträgen an den Verbraucherpreisindex (VPI) während der Covid-Krise hat private Eigentümer finanziell erheblich belastet. Von staatlicher Seite waren keinerlei Unterstützungsmaßnahmen für private Vermieter vorgesehen.

Im Mietzinsrechtliche Pandemiefolgenlinderungsgesetz (MPFLG) wurde mit den Stimmen von SPÖ, FPÖ, Grünen und ÖVP ausdrücklich festgehalten, dass bei Kategoriemieten eine Valorisierung um ein Jahr verschoben wird und daher mit 1. April 2022 erfolgt. In Artikel 2 wurde bezogen auf den Richtwert mit den Stimmen der oben genannten Parteien ausdrücklich beschlossen, dass am 1. April 2022 und ein weiteres Mal am 1. April 2023 und danach wieder jedes 2. Jahr die Mietzinse sich vermindern oder erhöhen auf Grund des VPI.

„Vermieter müssen sich gerade nach dieser Durststrecke auf die Zusagen des Gesetzgebers verlassen können. Das so wichtige Gut der Rechtssicherheit für Vermieter und Mieter wird sonst ad absurdum geführt“ so ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer. Die Preise für Investitionen und Erhaltungsarbeiten sind inflationsbedingt spürbar gestiegen – die Geldentwertung trifft also nicht nur den Mieter, sondern auch den Vermieter.

Ein Aussetzen der reinen Wertsicherung ist auch sachlich nicht gerechtfertigt, sondern reiner ideologischer Populismus, da laut Statistik Austria im Zeitraum Jänner 2021 bis Dezember 2022

* der Warenkorb „Wohnen, Wasser, Energie“ gesamt um 20,9 % anstieg und davon
* „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“, 54,1 % und
* „Instandhaltung und Reparatur“ der Wohnungen 25,9 %,
* „Wasserversorgung oder sonstige Dienstleistungen“ 6,9 %

an Anhebung ausweisen,

* DIE UNTERGRUPPE „BEZAHLTE WOHNUNGSMIETEN“ IST IN DIESEM ZEITRAUM HINGEGEN NUR UM 3 % GESTIEGEN!

Die Kostenexplosion liegt daher nicht an den Mieten.

„Eingriffe in die Privatautonomie und in die Eigentums- und Erwerbsfreiheit durch Deckelungen oder Bremsen auf Kosten der Vermieter sind unredliche Verletzungen der Rechtssicherheit und zudem eigentums- und wirtschaftsfeindlich“, bekräftigt Prunbauer.

MEHR ÜBER DEN ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB, www.oehgb.at) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.

Österreichischer Haus- und Grundbesitz
Dr. Marie-Theres Ehrendorff
Pressesprecherin
Tel.: +43 676 3239 645
marie-theres.ehrendorff@oehgb.at

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