Unterlassung der Richtwertindexierung löst Inflationsproblem nicht und schadet der Wirtschaft!

Einfluss der Richtwertvalorisierung auf VPI beträgt 0,1 Prozentpunkte. Anpassung ist für Vermieter unverzichtbar, um Investitionen zu tätigen und Häuser zu erhalten.

Laut WIFO-Direktor Prof. Gabriel Felbermayer sollen alle im Kampf gegen die Inflation ihren Beitrag leisten. „Der Beitrag, der den privaten Vermietern abverlangt wird, ist aber unverhältnismäßig“, so ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer, der auf Aussagen des WIFO-Inflationsexperten Dr. Josef Baumgartner verweist. Dieser hatte vor einer Woche gegenüber Ö1 bekannt gegeben, dass die Auswirkungen der Richtwertanpassung auf die gesamtösterreichische Inflation gerade einmal 0,1 Prozentpunkte beträgt.

Die Teuerungen im Warenkorb „Wohnen, Wasser, Energie“ sind in der Periode Jänner 2021 bis Dezember 2022 laut Statistik Austria um 20,9 Prozent gestiegen. Sieht man sich diesen Warenkorb anhand seiner Bestandteile genauer an, ergibt sich folgendes Bild: „Bezahlte Wohnungsmieten“ stiegen in diesem Zeitraum lediglich um 3 Prozent (!), während sich „Wasserversorgung und sonstige Dienstleistungen“ (Wohnung) um 6,9 Prozent, Instandhaltung und Reparatur der Wohnung“ um 25,9 Prozent erhöht haben. „Elektrizität, Gas und andere Brennstoffe“ (Wohnung) stiegen hingegen um 54,1 Prozent.

„Die Geldentwertung trifft nicht nur den Mieter, sondern auch den Vermieter,“ betont Prunbauer. Auch bei den Löhnen wird ja eine Wertanpassung begehrt.

„Bei der Anpassung der Richtwerte handelt es sich nicht um irgendwelche einseitigen und unerwarteten Erhöhungen der Mietzinse, sondern um gesetzlich geregelte und einpreisbare Anpassungen an den Verbraucherpreisindex. Gesetzliche Mietzinsanpassungen sind das absolute Minimum, um die Erhaltung des Hausbestandes nicht zu gefährden, denn auch Vermieter müssen ihre Immobilien erhalten und regelmäßig investieren.

Wohnen ist in Österreich im internationalen Vergleich nach wie vor leistbar. Der Vergleich mit anderen Ländern hinkt, da Österreich laut OECD im Mietrecht zu den weltweit am strengsten regulierten Ländern zählt. Man kann unterschiedliche Systeme nicht miteinander vergleichen.

Bereits während der Pandemie hatten Vermieter Mietstundungen, Mietausfällen zu verkraften und leisteten anstandslos einen nicht unwesentlichen Beitrag zur Bewältigung der Krise. Dennoch wurden sie bei den staatlichen Covid-Förderungen übergangen.

Private Vermieter und Vermieterinnen vertrauen darauf, was SPÖ, Grüne, ÖVP und FPÖ im März 2021 beschlossen haben, dass es als Ausgleich für das Aussetzen der Richtwerte im Jahr 2021 in den folgenden Jahren 2022 und 2023 eine Anpassung der Richtwerte in voller Höhe geben wird. „Das Vertrauen in den Bestand von Gesetzen darf nicht zerstört werden. Jedes andere Vorgehen wäre der Rechtssicherheit abträglich“, so Prunbauer abschließend.

MEHR ÜBER DEN ÖHGB

Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB, www.oehgb.at) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.

Österreichischer Haus- und Grundbesitz
Dr. Marie-Theres Ehrendorff
Pressesprecherin
Tel.: +43 676 3239 645
marie-theres.ehrendorff@oehgb.at

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