ÖHGB: Rechtssicherheit braucht man für Planungssicherheit, Frau Becher!

Die von SPÖ-Bautensprecherin eingeforderte Planungssicherheit für Vermieter ist Hohn. Vermieter vertrauen auf die Valorisierung und benötigen diese für Investitionen.

ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer erinnert Bautensprecherin Ruth Becher daran, was vor zwei Jahren im Parlament – auf Betreiben und mit den Stimmen der SPÖ – mittels Gesetzes konkret beschlossen wurde: Dass es 2022 und 2023 eine Richtwertanhebung geben wird und danach wieder im zwei Jahresrythmus. Dafür wurde die normierte Erhöhung 2021 zum Nachteil der VermieterInnen im Jahr 2021 ausgelassen.

Dies wieder zu verwerfen, ist ein Affront gegen private Vermieter und Vermieterinnen, die auf den Bestand von Gesetzen vertrauen. „Erschüttern Sie dieses Vertrauen nicht!“, so Prunbauer an die Adresse der SPÖ-Abgeordneten. Von Planungssicherheit zu sprechen, ist in diesem Zusammenhang blanker Hohn, da Vermieterinnen und Vermieter ohne Wertanpassung die Mittel für notwendige Investitionen fehlen würden. Rechtssicherheit ist der Kern der Rechtsstaatlichkeit. Wird diese über Bord geworfen, werden Klarheit, Beständigkeit, Vorhersehbarkeit und Vertrauen in Rechtsnormen gefährdet. Bei solchem „Wortbruch“ gibt es auch keine Planungssicherheit. „Das müsste gerade eine Parlamentarierin wissen“, so Prunbauer.

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Österreichischer Haus- und Grundbesitz
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