EQS-HV: Österreichische Post AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs. 3 AktG

EQS-News: Österreichische Post AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
Österreichische Post AG: Einberufung zur Hauptversammlung gemäß § 107 Abs.
3 AktG

22.03.2023 / 14:55 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
News
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Österreichische Post Aktiengesellschaft

Wien, FN 180219 d

ISIN AT0000APOST4

 

EINBERUFUNG

 

Wir laden hiermit unsere Aktionär*innen

zu der am Donnerstag, dem 20. April 2023, um 10:00 Uhr

in der Halle F der Wiener Stadthalle, Roland Rainer Platz 1, 1150 Wien,
stattfindenden

ordentlichen Hauptversammlung

der Österreichische Post Aktiengesellschaft

ein.

 

I. TAGESORDNUNG

 

 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung, des
nichtfinanziellen Berichts und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts über das Geschäftsjahr 2022
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2022
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2022
 5. Beschlussfassung über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats
 6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2023
 7. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht
 8. Wahlen in den Aufsichtsrat
 9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3
„Veröffentlichungen“

 

II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE

Insbesondere folgende Unterlagen sind spätestens ab 30. März 2023 auf der
im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft unter
post.at/ir zugänglich:

• Einberufung
• Beschlussvorschläge
• Formulare

• Vollmacht
• Vollmacht und Weisung an unabhängigen Stimmrechtsvertreter IVA
• Widerruf Vollmacht

• Vorlage (Konzern-) Jahresabschluss

• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht 2022
• Jahresabschluss mit Lagebericht 2022
• Geschäftsbericht 2022
• Jahresfinanzbericht 2022
• Corporate-Governance-Bericht 2022
• Bericht des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
• Nichtfinanzieller Bericht 2022

• Unterlagen zu Beschlusspunkten der Tagesordnung

• TOP 2 Gewinnverwendung
• TOP 7 Vergütungsbericht 2022
• TOP 8 Lebensläufe und Erklärungen der Kandidat*innen

• Briefwahl

• Stimmzettel
• Widerruf der abgegebenen Stimme
• Hinweise zur Briefwahl
• Fragen und Antworten zur Briefwahl

• Information über die Rechte der Aktionär*innen nach den §§ 109, 110,
118 und 119 AktG

III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionär*innenrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 10. April 2023 (24:00 Uhr, MESZ)
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär*in ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
17. April 2023 (24:00 Uhr, MESZ) ausschließlich auf einem der folgenden
Kommunikationswege und Adressen zugehen muss, nachzuweisen:

(i) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Textform, die die Satzung
gem § 18 Abs 2 genügen lässt

Per E-Mail  [1]anmeldung.post@hauptversammlung.at (Depotbestätigungen
bitte im Format PDF)

(ii) für die Übermittlung der Depotbestätigung in Schriftform

Per Post oder Boten*Botin  Österreichische Post Aktiengesellschaft

 c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

 Kennwort: Post HV

 8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60

Per SWIFT  GIBAATWGGMS

 (Message Type MT598 oder MT599, unbedingt
 ISIN AT0000APOST4 im Text angeben)

Die Aktionär*innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes
Kreditinstitut zu wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der
Aktien und hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.
 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

• Angaben über den*die Aussteller*in: Name/Firma und Anschrift oder
eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes
(SWIFT-Code)
• Angaben über den*die Aktionär*in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum
bei natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer
bei juristischen Personen
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des*der Aktionär*in
ISIN AT0000APOST4 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Zeitpunkt oder Zeitraum, auf den sich die Depotbestätigung bezieht

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages
10. April 2023 (24:00 Uhr, MESZ) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.
 

Identitätsnachweis

Die Aktionär*innen und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur
Identifikation bei der Registrierung einen gültigen amtlichen
Lichtbildausweis bereit zu halten.

Wenn Sie als Bevollmächtigte*r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls
das Original der Vollmacht bereits an die Gesellschaft übersandt worden
ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht
vorweisen.

Österreichische Post Aktiengesellschaft behält sich das Recht vor, die
Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte
eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

IV. ABSTIMMUNG PER BRIEF

Jede*r Aktionär*in ist berechtigt an der kommenden Hauptversammlung im
Wege der Abstimmung per Brief gemäß § 19 der Satzung und § 127 AktG
teilzunehmen.

Die Stimmabgabe hat schriftlich unter Verwendung des von der Gesellschaft
zur Verfügung gestellten Formulars (Stimmzettel) zu erfolgen. Die
Unterlagen zur Briefwahl (Formular Stimmzettel, Formular Widerruf,
Hinweisblatt, Rückkuvert) werden auf Verlangen zugesandt. Bitte fordern
Sie diese bei der Abteilung Investor Relations +43 (0) 57767 – 30400 zu
folgenden Zeiten an: Montag – Donnerstag 9 Uhr – 16 Uhr und Freitag 9 Uhr
– 13 Uhr. Die Texte der Formulare und das Hinweisblatt sind spätestens am
30. März 2023 auf der Internetseite unter post.at/ir unter dem Menüpunkt
„Hauptversammlung“ abrufbar.

Der*Die Aktionär*in hat auf dem Formular (Stimmzettel) in jedem Fall
folgende Angaben zu machen: Angabe des Namens (Firma) und des Wohnorts
(Sitz) des*der Aktionär*in, Anzahl der Aktien. Die Stimmabgabe bedarf zu
ihrer Gültigkeit der Unterfertigung (firmenmäßige Zeichnung) durch den*die
Aktionär*in.

Das ausgefüllte und mit Originalunterschrift versehene Formular
(Stimmzettel) muss spätestens am 17. April 2023 bei Notar Dr. Rupert Brix
an dessen Postfach 20, 8230 Hartberg, als Zustellbevollmächtigten der
Österreichische Post Aktiengesellschaft für Zwecke der Briefwahl zugehen.

Ausdrücklich wird darauf hingewiesen, dass Voraussetzung für die
Abstimmung per Brief der Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag
(10. April 2023) ist, d.h., dass der Gesellschaft eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG spätestens am 17. April 2023 unter einer der oben
genannten Adressen zugeht. Aktionär*innen, die im Wege der Abstimmung per
Brief an der Hauptversammlung teilnehmen wollen, müssen daher – genauso
wie Aktionär*innen, die persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen
wollen – für die rechtzeitige Ausstellung und Übermittlung einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG im Sinne der obigen Ausführungen Sorge
tragen.

Die Aktionär*innen werden darauf hingewiesen, dass abgegebene Stimmen per
Briefwahl nichtig sind, wenn der Beschluss in der Hauptversammlung mit
einem anderen Inhalt gefasst wird als im Formular (Stimmzettel)
vorgesehen.

Die Gesellschaft wird erforderlichenfalls auf der Internetseite der
Gesellschaft unter post.at/ir ein neues Formular (Stimmzettel) zur
Verfügung stellen, sollten bis spätestens 30. März 2023 zulässige Anträge
von Aktionär*innen zur Ergänzung der Tagesordnung im Sinne von § 109 AktG
und/oder bis spätestens 11. April 2023 zulässige Beschlussvorschläge von
Aktionär*innen zu den Tagesordnungspunkten im Sinne von § 110 AktG
einlangen.

Im Falle einer bereits erfolgten Stimmabgabe per Brief kann unter
Verwendung des von der Gesellschaft zu diesem Zweck auf ihrer
Internetseite zur Verfügung gestellten Formulars (Widerruf) diese
Stimmabgabe widerrufen werden. Für die Rechtswirksamkeit des Widerrufs
genügt es, wenn der Widerruf Notar Dr. Rupert Brix per Telefax unter +43
(0) 1 512 46 11 – 28 spätestens am 19. April 2023, vor Tagesablauf,
zugeht.

Erscheint ein*e Aktionär*in zur Hauptversammlung, der*die seine*ihre
Stimme bereits im Wege der Abstimmung per Brief abgegeben hat, kann er*sie
sein*ihr Stimmrecht nur dann in der Hauptversammlung ausüben, wenn er*sie
rechtzeitig, d.h. spätestens am 19. April 2023 wie oben näher beschrieben
seine Stimmabgabe widerrufen hat. Andernfalls kann der*die Aktionär*in in
der Hauptversammlung ohne Recht auf Ausübung der Aktionär*innenrechte als
Gast teilnehmen, d.h. diesem*dieser Aktionär*in steht kein Rede- und
Fragerecht, kein Antragsrecht und insbesondere kein Stimmrecht oder
Widerspruchsrecht zu.

Ein*e Aktionär*in, der*die an der Abstimmung per Brief teilgenommen hat,
kann auf dem Stimmzettel gleichzeitig vorsorglich Widerspruch gegen einen
in der Hauptversammlung zu fassenden Beschluss erklären. Eine darüber
hinaus gehende Möglichkeit des Widerspruchs besteht nicht.

V. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES*R VERTRETER*IN UND DAS DABEI
EINZUHALTENDE VERFAHREN

Jede*r Aktionär*in, der*die zur Teilnahme an der Hauptversammlung
berechtigt ist und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser
Einberufung Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht eine*n Vertreter*in
zu bestellen, der*die im Namen des*der Aktionär*in an der Hauptversammlung
teilnimmt und dieselben Rechte wie der*die Aktionär*in hat, den*die er*sie
vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.

Für die Übermittlung von Vollmachten bieten wir folgende
Kommunikationswege und Adressen an:

Per Post oder Boten*BotinÖsterreichische Post Aktiengesellschaft

  c/o HV-Veranstaltungsservice GmbH

  8242 St. Lorenzen/Wechsel, Köppel 60

Per E-Mail  [2]anmeldung.post@hauptversammlung.at (Vollmachten bitte im
Format PDF)

Die Vollmachten müssen spätestens bis 18. April 2023 (16:00 Uhr, MESZ) bei
einer der zuvor genannten Adressen eingehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung an der Ein- und Ausgangskontrolle der Hauptversammlung
übergeben werden.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter post.at/ir abrufbar. Wir
bitten im Interesse einer reibungslosen Abwicklung stets die
bereitgestellten Formulare zu verwenden.

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionär*innen zur
Verfügung gestellten Vollmachtsformular.

Hat der*die Aktionär*in seinem*ihrem depotführenden Kreditinstitut (§ 10a
AktG) Vollmacht erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur
Depotbestätigung, auf dem für dessen Übermittlung an die Gesellschaft
vorgesehenen Weg, die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionär*innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer zuvor erteilten Vollmacht.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionär*innen ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger, IVA, Feldmühlgasse 22/4, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung. Seitens IVA ist
vorgesehen, dass Herr Dr. Michael Knap bei der Hauptversammlung diese
Aktionär*innen vertreten wird. Für die Bevollmächtigung von Herrn Dr.
Michael Knap ist spätestens ab 30. März 2023 auf der Internetseite der
Gesellschaft unter post.at/ir ein spezielles Vollmachtsformular abrufbar,
welches der Gesellschaft ausschließlich an einer der oben genannten
Adressen (E-Mail, Post) für die Übermittlung von Vollmachten zugehen muss.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit
Herrn Dr. Michael Knap vom IVA unter Tel. +43 (0) 664 2138740 oder E-Mail
[3]knap.post@hauptversammlung.at.

Der*Die Aktionär*in hat Herrn Dr. Michael Knap Weisungen zu erteilen, wie
dieser (oder allenfalls ein von Herrn Dr. Michael Knap bevollmächtigter
Subvertreter) das Stimmrecht auszuüben hat. Herr Dr. Michael Knap übt das
Stimmrecht ausschließlich auf der Grundlage der vom*von dem*der
Aktionär*in erteilten Weisungen aus. Ohne ausdrückliche Weisungen ist die
Vollmacht ungültig. Bitte beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter
keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.

 
VI. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR*INNEN GEM §§ 109, 110, 118 UND
119 AKTG  1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär*innen nach § 109
AktG 

 Aktionär*innen, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber*innen
dieser Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht
werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform per Post oder Boten*Botin
spätestens am 30. März 2023 (24:00 Uhr, MESZ) der Gesellschaft
ausschließlich an die Adresse Österreichische Post Aktiengesellschaft,
z.H. Investor Relations, 1030 Wien, Rochusplatz 1, oder, wenn per E-Mail,
mit qualifizierter elektronischer Signatur an die E-Mail-Adresse
investor@post.at oder per SWIFT an die Adresse GIBAATWGGMS zugeht.
„Schriftlich“ bedeutet eigenhändige Unterfertigung oder firmenmäßige
Zeichnung durch jede*n Antragsteller*in oder, wenn per E-Mail, mit
qualifizierter elektronischer Signatur oder bei Übermittlung per SWIFT mit
Message Type MT598 oder Type MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000APOST4 im
Text anzugeben ist.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt
Begründung beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag,
nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache
abgefasst sein. Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG nachzuweisen, in der bestätigt wird,
dass die antragstellenden Aktionär*innen seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber*innen der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Bei
mehreren Aktionär*innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz
in Höhe von 5% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionär*innen auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
(Punkt III.) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionär*innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionär*innen, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär*innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen
Internetseite der Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses
Verlangen in Textform spätestens am 11. April 2023 (24:00 Uhr, MESZ) der
Gesellschaft entweder an Österreichische Post Aktiengesellschaft,
z.H. Investor Relations, 1030 Wien, Rochusplatz 1, oder per E-Mail an
investor@post.at, wobei das Verlangen in Textform im Sinne des
§ 13 Abs 2 AktG, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Sofern für Erklärungen die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in einer Urkunde oder auf eine
andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen geeigneten Weise
abgegeben, die Person des*der Erklärenden genannt und der Abschluss der
Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar
gemacht werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss
jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß
§ 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Bei mehreren
Aktionär*innen, die nur zusammen den erforderlichen Aktienbesitz in Höhe
von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die Depotbestätigungen für
alle Aktionär*innen auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf
die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III.) verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

Zum Tagesordnungspunkt 8 „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionär*innen gemäß
§ 110 AktG macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Auf die Österreichische Post Aktiengesellschaft ist § 86 Abs 7 AktG
anwendbar.

Der Aufsichtsrat der Österreichische Post Aktiengesellschaft besteht nach
der letzten Wahl durch die Hauptversammlung aus acht von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern (Kapitalvertretern*innen) und vier
vom Betriebsrat gemäß § 110 ArbVG entsandten Mitgliedern. Von den acht
Kapitalvertreter*innen sind drei Männer und fünf Frauen. Von den vier
Arbeitnehmervertreter*innen sind drei Männer und eine Frau.

Mitgeteilt wird, dass von der Mehrheit der Kapitalvertreter*innen im
Aufsichtsrat mehr als sechs Wochen vor der Hauptversammlung ein
Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und es daher zur
Getrennterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

Gemäß § 9 Abs 1 der Satzung der Österreichische Post Aktiengesellschaft
besteht der Aufsichtsrat aus mindestens vier und höchstens zehn von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und den von der betrieblichen
Arbeitnehmervertretung gemäß § 110 Abs 1 ArbVG entsendeten Mitgliedern.

Sollte es zum Tagesordnungspunkt 8 „Wahlen in den Aufsichtsrat“ zur
Erstattung eines Wahlvorschlags durch Aktionär*innen kommen, haben diese
darauf Bedacht zu nehmen, dass nach Durchführung der Wahlen in den
Aufsichtsrat am 20. April 2023 mindestens zwei Frauen dem Aufsichtsrat auf
der Seite der Kapitalvertreter*innen angehören müssen.

4.  Auskunftsrecht der Aktionär*innen nach § 118 AktG

Jedem*Jeder Aktionär*in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen Beziehungen der
Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen sowie auf die Lage des
Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem
verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre
Erteilung strafbar wäre.

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu
stellen, gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an die
Gesellschaft per E-Mail an die E-Mail-Adresse investor@post.at übermittelt
werden.

5. Anträge von Aktionär*innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jede*r Aktionär*in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung
Anträge zu stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge
vor, so bestimmt gemäß § 119 Abs 3 AktG die Vorsitzende die Reihenfolge
der Abstimmung.

Ein Aktionärsantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch
zwingend die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gem § 110
AktG voraus: Personen zu Wahlen in den Aufsichtsrat (Punkt 8 der
Tagesordnung) können nur von Aktionär*innen, deren Anteile zusammen 1 %
des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche Wahlvorschläge
müssen spätestens am 11. April 2023 in der oben angeführten Weise (Punkt
VI. Abs 2) der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung
gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über
alle Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten,
anzuschließen.

Widrigenfalls darf der Aktionärsantrag auf Wahl eines
Aufsichtsratsmitglieds bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden.

6. Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionär*innen nach den
§§ 109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab 30. März 2023 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter post.at/ir zugänglich.

7. Information für Aktionär*innen zur Datenverarbeitung

Die Österreichische Post Aktiengesellschaft verarbeitet personenbezogene
Daten der Aktionär*innen (insbesondere jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies
sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl
der Aktien des*der Aktionär*in, gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der
Stimmkarte sowie gegebenenfalls Name und Geburtsdatum des*der
Bevollmächtigten) auf Grundlage der geltenden Datenschutzbestimmungen,
insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie
des österreichischen Datenschutzgesetzes, um den Aktionär*innen die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär*innen ist für
die Teilnahme von Aktionär*innen und deren Vertreter*innen an der
Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Artikel 6 (1) c) DSGVO.

Für die Verarbeitung ist die Österreichische Post Aktiengesellschaft die
verantwortliche Stelle. Die Österreichische Post Aktiengesellschaft
bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung externer
Dienstleistungsunternehmen, wie etwa Notar*innen, Rechtsanwält*innen,
Banken und IT-Dienstleister*innen. Diese erhalten von Österreichische Post
Aktiengesellschaft nur solche personenbezogenen Daten, die für die
Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind, und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der Österreichische Post
Aktiengesellschaft. Soweit rechtlich notwendig, hat die Österreichische
Post Aktiengesellschaft mit diesen Dienstleistungsunternehmen eine
datenschutzrechtliche Vereinbarung abgeschlossen.

Nimmt ein*e Aktionär*in an der Hauptversammlung teil, können alle
anwesenden Aktionär*innen bzw. deren Vertreter*innen, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen Personen mit einem
gesetzlichen Teilnahmerecht in das gesetzlich vorgeschriebene
Teilnehmerverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen und dadurch auch die
darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. Österreichische Post Aktiengesellschaft
ist zudem gesetzlich verpflichtet, personenbezogene Aktionär*innendaten
(insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil des notariellen
Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG).

Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der Datenschutzerklärung auf
der Internetseite der Österreichische Post Aktiengesellschaft unter
post.at zu finden.

VII. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE

1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 337.763.190,00 und ist zerlegt in
67.552.638 auf Inhaber*innen lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesamtzahl der Stimmrechte beträgt demzufolge zum Zeitpunkt
der Einberufung der Hauptversammlung 67.552.638 Stimmrechte. Die
Gesellschaft hält zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder
unmittelbar noch mittelbar eigene Aktien.

Es bestehen nicht mehrere Aktiengattungen.

 
2.  Teilweise Übertragung der Hauptversammlung im Internet

Dem Kosten- und Umweltgedanken Rechnung tragend, wird die physische
Hauptversammlung so schlank und effizient wie möglich gestaltet.

Alle Aktionär*innen der Gesellschaft sowie die interessierte
Öffentlichkeit haben die Möglichkeit, die Präsentation des Vorstands in
der Hauptversammlung am 20. April 2023 ab ca. 10:00 Uhr live im Internet
unter post.at/ir zu verfolgen. Eine darüber hinausgehende Bild- oder
Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

Zudem können alle Aktionär*innen ihr Stimmrecht per Briefwahl oder durch
einen vom Unternehmen bestellten Stimmrechtsvertreter ausüben.

Einlass zur Behebung der Stimmkarten ist ab 08:30 Uhr.

Wien, im März 2023        
Der Vorstand

Kontakt:
Österreichische Post Aktiengesellschaft
Harald Hagenauer
Leitung Investor Relations, Konzernrevision & Compliance
Tel.: +43 (0) 57767-30400
investor@post.at

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22.03.2023 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Österreichische Post AG
Rochusplatz 1
1030 Wien
Österreich
Telefon: +43 577 67 – 30400
E-Mail: investor@post.at
Internet: www.post.at
ISIN: AT0000APOST4
WKN: A0JML5
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1589503  22.03.2023 CET/CEST

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1. anmeldung.post@hauptversammlung.at
2. anmeldung.post@hauptversammlung.at
3. mailto:knap

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