EQS-HV: PIERER Mobility AG: Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: PIERER Mobility AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
PIERER Mobility AG: Einladung zur 26. ordentlichen Hauptversammlung

24.03.2023 / 10:22 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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PIERER Mobility AG

FN 78112 x

mit dem Sitz in Wels

ISIN: AT0000KTMI02

Einladung

zu der am Freitag, 21.04.2023 um 10:00 Uhr (MEZ)

im House of Brands, Gewerbegebiet Nord 20, 5222 Munderfing, stattfindenden

26. ordentlichen Hauptversammlung

 
I. TAGESORDNUNG

  1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und des Lageberichtes
des Vorstandes sowie des Konzernabschlusses, des Konzernlageberichtes, des
Corporate-Governance-Berichtes und des Vorschlages für die
Gewinnverwendung für das Geschäftsjahr 2022 mit dem Bericht des
Aufsichtsrates über das Geschäftsjahr 2022.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss zum
31.12.2022 ausgewiesenen Bilanzgewinnes.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstandes für
das Geschäftsjahr 2022.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrates
für das Geschäftsjahr 2022.

5. Beschlussfassung über die Festsetzung der Vergütung an die Mitglieder
des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2022.

6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht.

7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2023.

8. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 3
(Veröffentlichungen).

9. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung in § 6 (Vorstand –
Zusammensetzung, Vertretung,
Geschäftsführung).

10. Wahlen in den Aufsichtsrat.

11. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstandes,
Finanzinstrumente im Sinne des § 174 AktG, insbesondere
Wandelschuldverschreibungen, Gewinnschuldverschreibungen und Genussrechte,
die auch das Bezugs- und/oder das Umtauschrecht auf den Erwerb von Aktien
der Gesellschaft einräumen können, auszugeben und zwar auch unter
gänzlichem oder teilweisem Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre auf
die Finanzinstrumente.

12. Beschlussfassung über die Aufhebung des Bedingten Kapitals gemäß § 159
Abs 2 Z 1 AktG gemäß Hauptversammlungsbeschluss vom 27. April 2017,
Beschlussfassung über die bedingte Erhöhung des Grundkapitals der
Gesellschaft gemäß § 159 Abs 2 Z 1 AktG zur Ausgabe an Gläubiger von
Finanzinstrumenten gemäß § 174 AktG sowie entsprechende Satzungsänderung
in § 5a (Bedingtes Kapital).

13. a. Beschlussfassung über die Erteilung einer Ermächtigung zum Erwerb
eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG sowie zur Einziehung von Aktien.

13. b. Beschlussfassung zur Erteilung einer Ermächtigung gemäß § 65 Abs 1b
AktG zu einer anderen Art der Veräußerung eigener Aktien auch unter
Ausschluss der allgemeinen Kaufmöglichkeit der Aktionäre
(„Bezugsrechtsausschluss“).

 II. UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG, BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF
DER INTERNETSEITE 

Folgende Unterlagen sind spätestens ab dem 31.03.2023 im Internet unter
[1] www.pierermobility.com unter Investor Relations / Hauptversammlung
zugänglich und abrufbar:

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2. – 13.
• die in Tagesordnungspunkt 1 angeführten Unterlagen
• Vergütungsbericht
• Vorschlag der Pierer Bajaj AG gem § 86 Abs 4 Z 2 AktG
• eingelangte Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG zu Tagesordnungspunkt
10.
• Satzung im Änderungsmodus
• Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 11. und 12.
• Bericht des Vorstandes zu Tagesordnungspunkt 13.
• Formulare für die Erteilung einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
• Formulare für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an
unabhängigen Stimmrechtsvertreter (IVA)
• Formulare für den Widerruf einer Vollmacht gemäß § 114 AktG
• Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109, 110, 118
und 119 AktG
• vollständiger Text dieser Einberufung

 III. NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER
HAUPTVERSAMMLUNG

 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung,
sohin nach dem Anteilsbesitz am Dienstag, dem 11.04.2023, 24:00 Uhr (MEZ)
(Nachweisstichtag).

 

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

 

Depotverwahrte Inhaberaktien:

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 18.04.2023 ausschließlich unter
einer der nachgenannten Adressen zugehen muss:
 

per Telefax: +43 (0) 1/8900-500-50

per Post:  PIERER Mobility AG  

zH Frau Mag. Michaela Friepeß
Edisonstraße 1, 4600 Wels, Österreich

per E-Mail: [2]anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at, wobei die
Depotbestätigung beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

per SWIFT: GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT0000KTMI02 im Text angeben

 

Link zur Erstellung einer Depotbestätigung nach § 10a AktG (nur für
depotführende Kreditinstitute):
[3] https://www.hauptversammlung.at/_hvatnew/coh.php?hv=5574&lang=d

 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG:

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien (ISIN AT0000KTMI02) des
Aktionärs,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt/Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag
11.04.2023, 24:00 Uhr (MEZ), beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

 

Die Aktionäre werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu
veranlassen. Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur
Hauptversammlung bzw. durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht
blockiert; Aktionäre können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter
Anmeldung bzw. Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei
verfügen.

 

Depotbestätigungen von Wertpapierfirmen im Sinne des
Wertpapierfirmengesetzes, die zur Verwahrung und Verwaltung von
Wertpapieren berechtigt sind, werden ebenfalls entgegengenommen.

 

Identitätsnachweis:

Die Aktionäre und deren Bevollmächtigte werden ersucht, zur Identifikation
bei der Registrierung einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis
bereitzuhalten. Wenn Sie als Bevollmächtigte/r zur Hauptversammlung
kommen, nehmen Sie zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die
Vollmacht mit. Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft
übersandt worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht vorweisen. Die Gesellschaft behält sich das Recht vor, die
Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen festzustellen. Sollte
eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

 IV. VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist
und dies der Gesellschaft gemäß den Festlegungen in dieser Einberufung
Punkt III. nachgewiesen hat, hat das Recht, einen Vertreter zu bestellen,
der im Namen des Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben
Rechte wie der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform (§ 13 Abs 2 AktG) erteilt werden, wobei
auch mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der
Hauptversammlung möglich.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft ausschließlich an einer der
nachgenannten Adressen zugehen:

 

per Telefax:  +43 (0) 1/8900-500-50

per Post:  PIERER Mobility AG

zH Frau Mag. Michaela Friepeß

Edisonstraße 1, 4600 Wels, Oberösterreich

per E-Mail:  [4]anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at, wobei die
Vollmacht

beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

per SWIFT:  GIBAATWGGMS; Message Type MT598 oder MT599, unbedingt ISIN
AT0000KTMI02 im Text angeben

persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

 

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am
19.04.2023, bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der Vollmacht
sind auf der Internetseite der Gesellschaft unter
[5] www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ abrufbar.
Es wird gebeten die bereitgestellten Formulare zu verwenden.

 

Einzelheiten zur Bevollmächtigung, insbesondere zur Textform und zum
Inhalt der Vollmacht, ergeben sich aus dem den Aktionären zur Verfügung
gestellten Vollmachtsformular.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde.

Aktionäre können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als
Widerruf einer vorher erteilten Vollmacht.

 

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als besonderer Service steht den Aktionären ein Vertreter vom
Interessenverband für Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, als
unabhängiger Stimmrechtsvertreter für die weisungsgebundene
Stimmrechtsausübung in der Hauptversammlung zur Verfügung; hierfür ist auf
der Internetseite der Gesellschaft unter
[6] www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ ein
spezielles Vollmachtsformular abrufbar. Darüber hinaus besteht die
Möglichkeit einer direkten Kontaktaufnahme mit Herrn Dr. Michael Knap vom
IVA unter Tel. +43-1-8763343-30, Fax +43-1-8763343-39 oder E-Mail
[7]knap.pierermobility@hauptversammlung.at.

 

Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Michael Knap das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der vom Aktionär erteilten Weisungen aus,
die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls
keine Weisungen angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte für die
Beschlussvorschläge des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte
beachten Sie, dass der Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu
Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen gegen
Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.

 V. HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119
AKTG

 

Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionäre nach § 109 AktG:

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 31.03.2023 (24:00 Uhr,
Wiener Zeit) der Gesellschaft an der Adresse Edisonstraße 1, 4600 Wels,
Österreich, z.H. Frau Mag. Michaela Friepeß, zugeht. Der Antrag muss
schriftlich, dh in Unterschriftsform durch Beifügung einer Unterschrift in
rechtsverbindlicher Weise, an die Gesellschaft übermittelt werden. Jedem
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis des Anteilsbesitzes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien
die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor
Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage
bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.

 

Beschlussvorschläge zur Tagesordnung nach § 110 AktG:

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionäre, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
12.04.2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder per Telefax
an +43 (0) 1/8900-500-50, per Post an PIERER Mobility AG, Edisonstraße 1,
4600 Wels, Österreich, z.H. Frau Mag. Michaela Friepeß, oder per E-Mail an
[8]anmeldung.pierermobility@hauptversammlung.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht.

 

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die
Stelle der Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87
Abs 2 AktG. Allfällige Wahlvorschläge müssen spätestens am 12.04.2023 (7.
Werktag vor der Hauptversammlung) in der oben angeführten Weise der
Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die Erklärung gemäß § 87 Abs
2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche Qualifikation, ihre
beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle Umstände, die
die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen. Gemäß §
87 Abs 6 AktG müssen die Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
samt den Erklärungen gemäß § 87 Abs 2 AktG für jede vorgeschlagene Person
spätestens am fünften Werktag vor der Hauptversammlung (dh am 14.04.2023)
auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden,
widrigenfalls die betreffende Person nicht in die Abstimmung einbezogen
werden darf.

 

Es muss klar zum Ausdruck gebracht werden, dass das Bestreben der
Aktionäre darauf gerichtet ist, nicht bloß die Gesellschaft, sondern über
die Internetseite der Gesellschaft auch ihre Mitaktionäre vorweg über
einen beabsichtigten Antrag und dessen Gründe zu informieren. Für den
Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Der Beschlussvorschlag
muss sich auf einen konkreten Tagesordnungspunkt beziehen. Er muss
begründet sein und darf nicht zu einem gesetz- oder satzungswidrigen
Beschluss der Hauptversammlung führen. Der Beschlussvorschlag muss unter
anderem auch dann nicht auf der Internetseite veröffentlicht werden, wenn
er eine Beleidigung (§ 115 StGB) oder dergleichen enthält. Hinsichtlich
der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung)
verwiesen.

 

Auskunftsrecht nach § 118 AktG:

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist. Die
Auskunftspflicht erstreckt sich auch auf die rechtlichen und
geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen
Unternehmen sowie auf die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen. Die Auskunft darf verweigert
werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer Beurteilung
geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre. Die
Auskunft darf auch verweigert werden, soweit sie auf der Internetseite der
Gesellschaft in Form von Frage und Antwort über mindestens sieben Tage vor
Beginn der Hauptversammlung durchgehend zugänglich war.

 

Die Aktionäre werden gebeten, alle Fragen bereits im Vorfeld in Textform
per E-Mail an die Adresse [9]fragen.pierermobility@hauptversammlung.at zu
übermitteln, und zwar so rechtzeitig, dass diese spätestens am 19.04.2023
bei der Gesellschaft einlangen. Damit ermöglichen Sie dem Vorstand eine
möglichst genaue Vorbereitung und rasche Beantwortung der von Ihnen
gestellten Fragen.

 

 

Antragsrecht gemäß § 119 AktG:

Jeder Aktionär ist berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen. Voraussetzung hierfür ist der
Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III. dieser Einberufung.
Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

 

Informationen auf der Internetseite

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den §§
109, 110, 118 und 119 AktG sind spätestens ab dem 31.03.2023 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter
[10]www.pierermobility.com/investor-relations/hauptversammlung/ zugänglich

 VI. INFORMATION ZUM DATENSCHUTZ FÜR AKTIONÄRE

 

Die PIERER Mobility AG verarbeitet personenbezogene Daten von Aktionären
oder deren Bevollmächtigten und sonstigen an der Hauptversammlung
teilnehmenden Personen (die „Teilnehmer“), insbesondere Name, Anschrift,
Geburtsdatum, Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien,
gegebenenfalls Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, auf Grundlage der
geltenden Datenschutzgesetze und des Aktiengesetzes, um ihnen die Ausübung
ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

 

Die PIERER Mobility AG erhält diese Daten unter anderem aus den
Depotbankformularen oder von den Teilnehmern selbst anlässlich der
Anmeldung zur Hauptversammlung und/oder Erteilung von Vollmachten. Die
Teilnehmer sind grundsätzlich verpflichtet, der PIERER Mobility AG die
erforderlichen Angaben mitzuteilen. Die Verarbeitung der personenbezogenen
Daten von Teilnehmern ist für die Teilnahme an der Hauptversammlung sowie
für deren ordnungsgemäße Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung
erforderlich. Für die Verarbeitung ist die PIERER Mobility AG die
verantwortliche Stelle. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die
Einhaltung rechtlicher Verpflichtungen gemäß Artikel 6 (1) c)
Datenschutz-Grundverordnung bzw. die Wahrung von berechtigten Interessen
des Unternehmens oder eines Dritten im Sinne des Artikel 6 (1) f)
Datenschutz-Grundverordnung.

Die Dienstleister und Auftragsverarbeiter der PIERER Mobility AG, welche
zum Zweck der Ausrichtung der Hauptversammlung beauftragt werden, erhalten
von der PIERER Mobility AG nur solche personenbezogenen Daten, welche für
die Ausführung der beauftragten Dienstleistung erforderlich sind und
verarbeiten die Daten ausschließlich nach Weisung der PIERER Mobility AG.
In Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung übermittelt die PIERER
Mobility AG auch personenbezogene Daten von Aktionären und deren
Bevollmächtigten an öffentliche Stellen, das Firmenbuch, etc.

 

Die Daten der Teilnehmer werden nach Ende der jeweils anwendbaren
gesetzlichen Fristen gelöscht. Bei der Speicherdauer sind neben
gesetzlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationsfristen die gesetzlichen
Verjährungsfristen, insbesondere nach dem Allgemeinen Bürgerlichen
Gesetzbuch (ABGB), die in bestimmten Fällen bis zu 30 Jahre betragen
können, zu berücksichtigen.

 

Jeder Teilnehmer hat ein jederzeitiges Auskunfts-, Berichtigungs-,
Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht bezüglich der
Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten, sowie ein Recht
auf Datenübertragung nach Kapitel III der Datenschutz-Grundverordnung.

 

Diese Rechte können Teilnehmer gegenüber der PIERER Mobility AG
unentgeltlich über folgende Kontaktdaten geltend machen:

PIERER Mobility AG

Edisonstraße 1

4600 Wels, Österreich

E-Mail: [11]privacy@pierermobility.com

 

Zudem steht den Teilnehmern ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Artikel 77 Datenschutz-Grundverordnung
zu. Weitere Informationen zum Datenschutz sind auf der Internetseite der
PIERER Mobility AG [12]www.pierermobility.com zu finden.

 VII. GESAMTZAHL DER AKTIEN UND DER STIMMRECHTE ZUM ZEITPUNKT DER
EINBERUFUNG

 

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das Grundkapital
der Gesellschaft in Höhe von EUR 33.796.535,00 in 33.796.535 auf Inhaber
lautende nennbetragslose Stückaktien eingeteilt. Jede Aktie gewährt eine
Stimme. Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Es besteht nur eine Aktiengattung.

 

Wels, im März 2023 Der Vorstand

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24.03.2023 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: PIERER Mobility AG
Edisonstrasse 1
4600 Wels
Österreich
Telefon: +43 (0) 7242 69 402
E-Mail: ir@pierermobility.com
Internet: www.pierermobility.com
ISIN: AT0000KTMI02
WKN: A2JKHY
Börsen: SIX, Wiener Börse

Valorennummer (Schweiz): 41860974 Wertpapierkürzel: PMAG, Bloomberg: PMAG
SE Reuters: PMAG.S

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1591615  24.03.2023 CET/CEST

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3. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=c33fda67944d1e9765f1aa4346cce4c2&application_id=1591615&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
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6. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=daa97dd107d77094ed1e62c44860a309&application_id=1591615&site_id=apa_ots_austria&application_name=news
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11. privacy@pierermobility.com
12. https://eqs-cockpit.com/cgi-bin/fncls.ssp?fn=redirect&url=22eb2acef6b31126366f8fd4e5fa4f46&application_id=1591615&site_id=apa_ots_austria&application_name=news

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