EQS-HV: VERBUND AG: Einberufung der 76. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: VERBUND AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
VERBUND AG: Einberufung der 76. ordentlichen Hauptversammlung

24.03.2023 / 09:02 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS News
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VERBUND AG

Wien

FN 76023 z, ISIN AT0000746409

(„Gesellschaft“)

 

Einberufung der 76. ordentlichen Hauptversammlung der

VERBUND AG

für Dienstag, den 25. April 2023 um 10:30 Uhr, Wiener Zeit

 

in Messe Wien Exhibition & Congress Center, 1020 Wien, Messeplatz 1

 

I. TAGESORDNUNG

 1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses 2022 samt Lagebericht des Vorstands
und des Corporate Governance-Berichts, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht, des Vorschlags für die Gewinnverwendung und des Berichts des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2022
 2. Beschlussfassung über die Verwendung des im Jahresabschluss 2022 ausgewiesenen
Bilanzgewinns
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das
Geschäftsjahr 2022
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das
Geschäftsjahr 2022
 5. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2023
 6. Beschlussfassung über die (geänderte) Vergütungspolitik für den Vorstand der
VERBUND AG
 7. Beschlussfassung über die (geänderte) Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat der
VERBUND AG 
 8. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der Vorstands- und
der Aufsichtsratsmitglieder der VERBUND AG für das Geschäftsjahr 2022
 9. Wahlen in den Aufsichtsrat

 

II.  UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG; BEREITSTELLUNG VON INFORMATIONEN AUF DER
INTERNETSEITE

Insbesondere die folgenden Unterlagen sind gemäß § 108 Abs 3 und 4 AktG spätestens
ab 04. April 2023 auf der Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw.
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023
zugänglich:

• Integrierter Geschäftsbericht 2022, mit:

• Konsolidiertem Corporate Governance-Bericht,
• Konzernlagebericht,
• Bericht über nichtfinanzielle Informationen (NFI-Bericht),
• Konzernabschluss,

• Geschäftsbericht 2022, mit:

• Bericht des Aufsichtsrats,
• Lagebericht,
• Jahresabschluss,
• Gewinnverwendungsvorschlag,

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 bis 9 mit Vergütungspolitik
für den Vorstand und Vergütungspolitik für den Aufsichtsrat sowie
Vergütungsbericht,
• Erklärung der Kandidat:innen für die Wahlen in den Aufsichtsrat zu TOP 9 gemäß §
87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
• Formular für die Erteilung einer Vollmacht und Weisung an unabhängigen
Stimmrechtsvertreter (IVA),
• Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
• vollständiger Text dieser Einberufung.

 

III.  NACHWEISSTICHTAG UND VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des
Stimmrechts und der übrigen Aktionär:innenrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung
geltend zu machen sind, richtet sich bei Namensaktien nach der Eintragung im
Aktienbuch bzw. bei Inhaberaktien nach dem Anteilsbesitz am Ende des 15. April 2023
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an und zur Ausübung der Aktionär:innenrechte in der Hauptversammlung
ist nur berechtigt, wer an diesem Nachweisstichtag Aktionär:in ist und dies der
Gesellschaft nachweist bzw. im Falle von Namensaktien im Aktienbuch eingetragen ist.

 Inhaberaktien

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag ist eine Depotbestätigung
gemäß § 10a AktG vorzulegen, die der Gesellschaft spätestens am 20. April 2023
(24:00 Uhr, Wiener Zeit) ausschließlich auf einem der folgenden Kommunikationswege
und Adressen zugehen muss:

Per Post oder per Boten: VERBUND AG

 Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer

 Am Hof 6a, 1010 Wien

Per E-Mail:  ein elektronisches Dokument im Format PDF mit

 einer qualifizierten elektronischen Signatur:

 anmeldestelle@computershare.de

oder per SWIFT: COMRGB2L

 (Message Type MT598 oder MT599,

 unbedingt ISIN AT0000746409 im Text angeben)

Gerne vorab auch in Textform:

per einfachem E-Mail:
[1]anmeldestelle@computershare.de

(Bitte um Depotbestätigungen im Format PDF)

Die Aktionär:innen werden gebeten, sich an ihr depotführendes Kreditinstitut zu
wenden und die Ausstellung und Übermittlung einer Depotbestätigung zu veranlassen.

Der Nachweisstichtag hat keine Auswirkungen auf die Veräußerbarkeit der Aktien und
hat keine Bedeutung für die Dividendenberechtigung.

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in einem
Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Vollmitgliedstaat der
OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu enthalten (§ 10a Abs 2 AktG):

• Angaben über den:die Aussteller:in: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den:die Aktionär:in: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in,
ISIN AT0000746409 (international gebräuchliche Wertpapierkennnummer),
• Depotnummer, Wertpapierkontonummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt oder Zeitraum auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf das Ende des Nachweisstichtages 15. April 2023 (24:00
Uhr, Wiener Zeit) beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

Namensaktien

Bei Namensaktien ist ausschließlich die Eintragung im Aktienbuch am Ende des
Nachweisstichtages maßgeblich; es bedarf weder eines gesonderten Nachweises durch
den:die Aktionär:in noch einer Anmeldung zur Hauptversammlung.

IV. MÖGLICHKEIT ZUR BESTELLUNG EINES:EINER VERTRETER:IN GEMÄSS §§ 113 f AktG

Jeder:Jede Aktionär:in, der:die zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht, eine natürliche oder juristische Person zum:zur Vertreter:in zu
bestellen. Der:Die Bevollmächtigte nimmt im Namen des:der Aktionär:in an der
Hauptversammlung teil und hat dieselben Rechte wie der:die Aktionär:in, den:die
er:sie vertritt.

Die Gesellschaft selbst sowie Mitglieder des Vorstands oder des Aufsichtsrats können
nicht als Bevollmächtigte eines:einer Aktionär:in bestellt werden.

Hat der:die Aktionär:in seinem:ihrem depotführenden Kreditinstitut die Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
hinsichtlich der Vollmachtserteilung der Gesellschaft zukommen lässt.

Die Erteilung einer Vollmacht ist sowohl vor als auch während der Hauptversammlung
möglich.

Für die Erteilung einer Vollmacht kann das auf der Internetseite der Gesellschaft
unter [2] www.verbund.com bzw.
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023
zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft bis spätestens 24. April 2023, 16:00 Uhr (Wiener Zeit) ausschließlich
an einer der nachgenannten Adressen zugehen, sofern sie nicht am Tag der
Hauptversammlung bei der Registrierung zur Hauptversammlung übergeben wird:

Per Post oder per Boten: VERBUND AG
 Corporate Office, z. Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer
 Am Hof 6a, 1010 Wien
 
Per E-Mail:   [3]anmeldestelle@computershare.de
 
oder per SWIFT:  COMRGB2L
Message Type MT598 oder MT599

Aktionär:innen können auch nach Vollmachtserteilung die Rechte in der
Hauptversammlung persönlich wahrnehmen. Persönliches Erscheinen gilt als Widerruf
einer vorher erteilten Vollmacht.

Am Tag der Hauptversammlung erfolgt die Entgegennahme einer Vollmacht bei der
Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten sinngemäß für
den Widerruf der Vollmacht.

Unabhängiger Stimmrechtsvertreter

Als Service bieten wir unseren Aktionär:innen an, ihr Stimmrecht durch einen
unabhängigen, von der Gesellschaft benannten Vertreter – den Interessenverband für
Anleger (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien, [4]office@iva.or.at, Tel.: +43 1 87 63
343/30 – ausüben zu lassen. Für den Interessenverband für Anleger wird Herr Dr.
Michael Knap (michael.knap@iva.or.at) bei der Hauptversammlung diese Aktionär:innen
vertreten. Die Kosten für die Stimmrechtsvertretung werden von der VERBUND AG
getragen. Sämtliche übrige Kosten, insbesondere die eigenen Bankspesen für die
Depotbestätigung oder Portokosten, hat der:die Aktionär:in zu tragen.

Für die Erteilung einer Vollmacht an den IVA kann das spezielle auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.verbund.com bzw.
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023
zur Verfügung gestellte Formular verwendet werden. Die Vollmacht muss zeitgerecht
ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen zugehen:

Per Post oder per Boten: Dr. Michael Knap, c/o Interessenverband für Anleger
                                               (IVA), Feldmühlgasse 22, 1130 Wien
 
oder per E-Mail:  anmeldestelle@computershare.de

Im Falle der Bevollmächtigung des IVA übt Dr. Michael Knap das Stimmrecht
ausschließlich auf der Grundlage der von dem:der Aktionär:in erteilten Weisungen
aus, die auf dem speziellen Vollmachtsformular angekreuzt werden können. Falls keine
Weisungen angekreuzt werden, wird der Bevollmächtigte für die Beschlussvorschläge
des Vorstands und des Aufsichtsrats stimmen. Bitte beachten Sie, dass der
Stimmrechtsvertreter keine Aufträge zu Wortmeldungen, zur Erhebung von Widersprüchen
gegen Hauptversammlungsbeschlüsse oder zum Stellen von Fragen oder von Anträgen
entgegennimmt.

Die zur Abstimmung gelangenden Beschlussvorschläge werden von der Gesellschaft auf
der Website unter www.verbund.com bzw.
https://www.verbund.com/de-at/ueber-verbund/investor-relations/hauptversammlung/2023
veröffentlicht.

V. HINWEISE AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄR:INNEN GEMÄSS §§ 109, 110, 118 UND 119 AKTG

1. Ergänzung der Tagesordnung durch Aktionär:innen nach § 109 AktG

Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 5% des Grundkapitals erreichen
und die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die Tagesordnung
dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Schriftform per Post oder Boten spätestens am 04. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener
Zeit) der Gesellschaft ausschließlich an die Adresse VERBUND AG, 1010 Wien, Am Hof
6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr. Andreas Bräuer, oder per E-Mail: ein
elektronisches Dokument im Format PDF mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur an die E-Mail-Adresse anmeldestelle@computershare.de, oder per SWIFT:
COMRGB2L, Message Type MT598 oder MT599, wobei unbedingt ISIN AT0000746409 im Text
anzugeben ist, zugeht.

Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung
beiliegen. Der Tagesordnungspunkt und der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen
Begründung, muss jedenfalls auch in deutscher Sprache abgefasst sein. Die
Aktionärseigenschaft ist durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG
nachzuweisen, in der bestätigt wird, dass die antragstellenden Aktionär:innen seit
mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber:innen der Aktien sind, und die
zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein
darf. Mehrere Depotbestätigungen über Aktien, die nur zusammen das
Beteiligungsausmaß von 5% vermitteln, müssen sich auf denselben Zeitpunkt (Tag,
Uhrzeit) beziehen.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

2. Beschlussvorschläge von Aktionär:innen zur Tagesordnung nach § 110 AktG

Aktionär:innen, deren Anteile einzeln oder zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG
Vorschläge zur Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge zusammen mit den Namen der betreffenden Aktionär:innen, der
anzuschließenden Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des Vorstands oder
des Aufsichtsrats auf der im Firmenbuch eingetragenen Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform im Sinne des § 13 Abs 2
AktG spätestens am 14. April 2023 (24:00 Uhr, Wiener Zeit) der Gesellschaft entweder
an VERBUND AG, 1010 Wien, Am Hof 6a, Corporate Office, z.Hd. Herrn Dr. Andreas
Bräuer, oder per E-Mail an hv@verbund.com, wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Sofern für Erklärungen
die Textform im Sinne des § 13 Abs 2 AktG vorgeschrieben ist, muss die Erklärung in
einer Urkunde oder auf eine andere zur dauerhaften Wiedergabe in Schriftzeichen
geeignete Weise abgegeben, die Person des:der Erklärenden genannt und der Abschluss
der Erklärung durch Nachbildung der Namensunterschrift oder anders erkennbar gemacht
werden. Der Beschlussvorschlag, nicht aber dessen Begründung, muss jedenfalls auch
in deutscher Sprache abgefasst sein.

Bei einem Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 Abs 2 AktG.

Die Aktionär:inneneigenschaft zur Ausübung dieses Aktionär:innenrechts ist bei
Inhaberaktien durch die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf,
nachzuweisen. Bei mehreren Aktionär:innen, die nur zusammen den erforderlichen
Aktienbesitz in Höhe von 1% des Grundkapitals erreichen, müssen sich die
Depotbestätigungen für alle Aktionär:innen auf denselben Zeitpunkt (Tag, Uhrzeit)
beziehen.

Bei Namensaktien ist die Eintragung im Aktienbuch maßgeblich und bedarf es keines
gesonderten Nachweises durch den:die Aktionär:in.

Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung (Punkt III. dieser Einberufung) verwiesen.

3. Angaben gemäß § 110 Abs 2 Satz 2 iVm § 86 Abs 7 und 9 AktG

Zum 9. Tagesordnungspunkt „Wahlen in den Aufsichtsrat“ und der allfälligen
Erstattung eines entsprechenden Wahlvorschlags durch Aktionär:innen gemäß § 110 AktG
macht die Gesellschaft folgende Angaben:

Gemäß § 10 Abs 1 der Satzung der VERBUND AG besteht der Aufsichtsrat aus bis zu
zwölf (von der Hauptversammlung gewählten) Mitgliedern.

Nach der Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern durch die 75. ordentliche
Hauptversammlung am 25. April 2022 setzte sich der Aufsichtsrat aus zehn von der
Hauptversammlung gewählten Mitgliedern und fünf vom Betriebsrat entsandten
Mitgliedern zusammen.

Auf die VERBUND AG ist § 86 Abs 7 AktG anwendbar.

Der Aufsichtsrat der VERBUND AG besteht derzeit aus zehn von der Hauptversammlung
gewählten Mitgliedern (Kapitalvertreter:innen) und fünf vom Betriebsrat gemäß § 110
ArbVG entsandten Mitgliedern (Arbeitnehmervertreter:innen). Von den zehn
Kapitalvertreter:innen sind sechs Männer und vier Frauen; von den fünf
Arbeitnehmervertreter:innen sind zwei Männer und drei Frauen.

Mitgeteilt wird, dass kein Widerspruch gemäß § 86 Abs 9 AktG erhoben wurde und es
daher zur Gesamterfüllung des Mindestanteilsgebots gemäß § 86 Abs 7 AktG kommt.

 4. Auskunftsrecht der Aktionär:innen nach § 118 AktG

Jedem:Jeder Aktionär:in ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur sachgemäßen Beurteilung
eines Tagesordnungspunkts erforderlich ist. Die Auskunftspflicht erstreckt sich auch
auf die rechtlichen Beziehungen der Gesellschaft zu einem verbundenen Unternehmen
sowie auf die Lage des Konzerns und der in den Konzernabschluss einbezogenen
Unternehmen.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger unternehmerischer
Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder einem verbundenen Unternehmen einen
erheblichen Nachteil zuzufügen, oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Voraussetzung für die Ausübung des Auskunftsrechts der Aktionär:innen ist der
Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme (Punkt III. der Einberufung).

Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung grundsätzlich mündlich zu stellen,
gerne aber auch schriftlich.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur Wahrung der
Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in Textform an den Vorstand
übermittelt werden. Die Fragen können an die Gesellschaft per E-Mail an die
E-Mail-Adresse [5]fragen.hauptversammlung@verbund.com übermittelt werden.

5. Anträge von Aktionär:innen in der Hauptversammlung nach § 119 AktG

Jeder:Jede Aktionär:in ist – unabhängig von einem bestimmten Anteilsbesitz –
berechtigt in der Hauptversammlung zu jedem Punkt der Tagesordnung Anträge zu
stellen. Liegen zu einem Punkt der Tagesordnung mehrere Anträge vor, so bestimmt
gemäß § 119 Abs 3 AktG der Vorsitzende die Reihenfolge der Abstimmung.

Voraussetzung hierfür ist der Nachweis der Teilnahmeberechtigung gemäß Punkt III.
dieser Einberufung.

Ein Aktionär:innenantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds setzt jedoch zwingend
die rechtzeitige Übermittlung eines Beschlussvorschlags gemäß § 110 AktG voraus:
Personen zur Wahl in den Aufsichtsrat können nur von Aktionär:innen, deren Anteile
zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, vorgeschlagen werden. Solche
Wahlvorschläge müssen spätestens am 14. April 2023 (24:00 Uhr, MESZ, Wiener Zeit) in
der oben angeführten Weise der Gesellschaft zugehen. Jedem Wahlvorschlag ist die
Erklärung gemäß § 87 Abs 2 AktG der vorgeschlagenen Person über ihre fachliche
Qualifikation, ihre beruflichen oder vergleichbaren Funktionen sowie über alle
Umstände, die die Besorgnis einer Befangenheit begründen könnten, anzuschließen.
Widrigenfalls darf der Aktionär:innenantrag auf Wahl eines Aufsichtsratsmitglieds
bei der Abstimmung nicht berücksichtigt werden. Weiters ist zu beachten, dass, da
auf die Gesellschaft § 86 Abs 7 AktG betreffend die quotenmäßige Gleichstellung von
Frauen und Männern im Aufsichtsrat anwendbar ist, mindestens fünf Sitze im
Aufsichtsrat jeweils mit Frauen bzw. mit Männern zu besetzen sind, um das
Mindestanteilsgebot gemäß § 86 Abs 7 AktG zu erfüllen.

6. Information für Aktionär:innen zur Datenverarbeitung

Die VERBUND AG, Am Hof 6a, 1010 Wien, ist Verantwortliche für die Verarbeitung der
personenbezogenen Daten der Aktionär:innen.

Die VERBUND AG verarbeitet personenbezogene Daten der Aktionär:innen, insbesondere
jene gemäß § 10a Abs 2 AktG, dies sind Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankdaten,
Nummer des Wertpapierdepots, Anzahl der Aktien des:der Aktionär:in, gegebenenfalls
Aktiengattung, Nummer der Stimmkarte, gegebenenfalls Name, Anschrift und
Geburtsdatum des:der Vertreter:in (der:des Bevollmächtigten), sowie das
Abstimmverhalten und sonstige Handlungen des:der Aktionär:in während der
Hauptversammlung im Rahmen der Protokollierung auf Grundlage der geltenden
Datenschutzbestimmungen, insbesondere der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung
(DSGVO) sowie des österreichischen Datenschutzgesetzes und des Aktiengesetzes.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, um den Aktionär:innen die
Ausübung ihrer Rechte im Rahmen der Hauptversammlung zu ermöglichen.

Die personenbezogenen Daten erhält die VERBUND AG von den Aktionär:innen oder vom
jeweiligen depotführenden Institut (Daten gemäß § 10a Abs 2 AktG).

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten von Aktionär:innen bzw. deren
Vertreter:innen ist für die Teilnahme von Aktionär:innen und deren Vertreter:innen
an der Hauptversammlung gemäß dem Aktiengesetz zwingend erforderlich.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist somit Art 6 Abs 1 lit c DSGVO.

Die VERBUND AG bedient sich zum Zwecke der Ausrichtung der Hauptversammlung
Dienstleistungsunternehmen und Auftragsverarbeitern wie IT- sowie
Backoffice-Dienstleistern. Diese erhalten von VERBUND AG nur solche
personenbezogenen Daten, die für die Ausführung der beauftragten Dienstleistung
erforderlich sind, und verarbeiten die Daten ausschließlich auf Grundlage einer
datenschutzrechtlichen Vereinbarung.

Nimmt ein:e Aktionär:in bzw. deren Vertreter:in an der Hauptversammlung teil, können
alle anwesenden Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen, die Vorstands- und
Aufsichtsratsmitglieder, der Notar und alle anderen berechtigten Personen in das
gesetzlich vorgeschriebene Teilnehmer:innenverzeichnis (§ 117 AktG) Einsicht nehmen
und dadurch auch die darin genannten personenbezogenen Daten (u. a. Name, Wohnort,
Beteiligungsverhältnis) einsehen. VERBUND AG ist zudem gesetzlich verpflichtet,
personenbezogene Aktionärsdaten (insbesondere das Teilnehmerverzeichnis) als Teil
des notariellen Protokolls zum Firmenbuch einzureichen (§ 120 AktG). Zur Erfüllung
dieser gesetzlichen Verpflichtungen erhalten Notar:innen die notwendigen
personenbezogenen Daten.

Die Daten der Aktionär:innen bzw. deren Vertreter:innen werden gelöscht bzw.
anonymisiert, sobald sie für die Zwecke, für die sie erhoben bzw. verarbeitet
wurden, nicht mehr notwendig sind, und soweit nicht andere Rechtspflichten eine
weitere Speicherung erfordern. Nachweis- und Aufbewahrungspflichten ergeben sich
insbesondere aus dem Unternehmens-, Aktien- und Übernahmerecht, aus dem Steuer- und
Abgabenrecht sowie aus Geldwäschebestimmungen. Sofern rechtliche Ansprüche von
Aktionär:innen gegen die VERBUND AG oder umgekehrt von der VERBUND AG gegen
Aktionär:innen erhoben werden, dient die Speicherung personenbezogener Daten der
Klärung und Durchsetzung von Ansprüchen in Einzelfällen. Im Zusammenhang mit
Gerichtsverfahren vor Zivilgerichten kann dies zu einer Speicherung von Daten
während der Dauer der Verjährung zuzüglich der Dauer des Gerichtsverfahrens bis zu
dessen rechtskräftiger Beendigung führen.

Jeder:Jede Aktionär:in bzw. jeder:jede Vertreter:in hat ein jederzeitiges
Auskunfts-, Berichtigungs-, Einschränkungs-, Widerspruchs- und Löschungsrecht
bezüglich der Verarbeitung der personenbezogenen Daten sowie ein Recht auf
Datenübertragung nach Kapitel III der DSGVO. Diese Rechte können Aktionär:innen bzw.
deren Vertreter:innen gegenüber der VERBUND AG unentgeltlich über die E-Mail-Adresse
des Datenschutzbeauftragten [6]datenschutz@verbund.com oder über die folgenden
Kontaktdaten geltend machen:

VERBUND AG

Am Hof 6a

1010 Wien

Zudem steht den Aktionär:innen ein Beschwerderecht bei der
Datenschutz-Aufsichtsbehörde nach Art 77 DSGVO zu.

VI. WEITERE ANGABEN UND HINWEISE
1. Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Zum Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital der
Gesellschaft EUR 347.415.686,– und ist in 170.233.686 auf Inhaber lautende
Stückaktien und 177.182.000 auf Namen lautende Stückaktien eingeteilt.

Jede Aktie gewährt eine Stimme in der Hauptversammlung, jedoch mit folgender
Maßgabe:

Gemäß § 19 Abs 3 der Satzung ist, mit Ausnahme von Gebietskörperschaften und
Unternehmungen, an denen Gebietskörperschaften mit mindestens 51% beteiligt sind,
das Stimmrecht jedes:jeder Aktionär:in in der Hauptversammlung mit 5% des
Grundkapitals, sohin mit 17.370.784 Stimmen, beschränkt.

 2. Einlass und Registrierung

Der Einlass zur Hauptversammlung beginnt am 25. April 2023 um 09:30 Uhr. Bei der
Registrierung ist ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation
vorzulegen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein, kann der Einlass
verweigert werden.

Wenn Sie als Bevollmächtigte:r zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie zusätzlich
zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit. Falls das Original der
Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt worden ist, erleichtern Sie den
Zutritt, wenn Sie eine Kopie der Vollmacht vorweisen.
3. Sicherheitskontrolle und Waffenverbot

Wir ersuchen Sie in Ihrer Zeitplanung die nunmehr üblichen Sicherheitsüberprüfungen
wie etwa durch Personen-, Taschen- bzw. Rucksackkontrollen zu berücksichtigen.

Personen, die gefährliche Gegenstände mit sich führen, die geeignet sind, Gewalt
gegen Menschen oder Sachen auszuüben, wie Schusswaffen, Messer, Pfefferspray oder
ähnliches, wird der Zutritt zur Hauptversammlung nur gestattet, wenn die
gefährlichen Gegenstände bei der Sicherheitskontrolle deponiert werden.

 

Wien, im März 2023  Der Vorstand

 

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24.03.2023 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: VERBUND AG
Am Hof 6A
1010 Wien
Österreich
Telefon: 0043-1-53113-52604
Fax: 0043-1-53113-52694
E-Mail: investor-relations@verbund.com
Internet: www.verbund.com
ISIN: AT0000746409
WKN: 877738
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
Ende der Mitteilung EQS News-Service

1591159  24.03.2023 CET/CEST

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3. anmeldestelle@computershare.de
4. office@iva.or.at
5. andreas.braeuer@verbund.com
6. datenschutz@verbund.com

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