
Mindestsicherung: VfGH gibt Stadt Wien in zentralen Punkten Recht
Sozialstadtrat Hacker: „Nehme das heutige VfGH-Erkenntnis mit Freude zur Kenntnis.“
Die Stadt Wien nimmt das heutige Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes mit Freude zur Kenntnis. In einer ersten Reaktion sagt Sozialstadtrat Peter Hacker dazu: „Dass der Verfassungsgerichtshof den Zwang zur Sachleistung des Bundesgesetzgebers aufgehoben und das Wiener Mindestsicherzungsgesetz in diesem wesentlichen Punkt bestätigt hat, bestärkt uns in unserer bisherigen Vorgehensweise. Ich freue mich besonders für die rund 8.500 MindestpensionistInnen, die wir auch weiterhin gegenüber ihren VermieterInnen nicht als MindestpensionistInnen deklarieren müssen. Ich erwarte, dass der Bundeskanzler die Kundmachung der aufgehobenen Zwangsregelungen unverzüglich durchführt.“
„Unabhängig davon ist es höchst an der Zeit, dass die schwarz-grüne Bundesregierung endlich ihre Pläne vorlegt, wie sie ihr Versprechen, die Armut in Österreich zu halbieren, umzusetzen gedenkt. Mit den jüngst vom Bundeskanzler geäußerten Unterstellungen und Falschbehauptungen wird das jedenfalls nicht gelingen. Die derzeitigen Teuerungen bei einer Inflation von über 10 Prozent betreffen die armutsgefährdeten Haushalte in unserem Land überproportional. Moderne Armutsbekämpfungspolitik muss darauf ein hohes Augenmerk legen.“, so Hacker weiter.
Mario Dujakovic
Mediensprecher Gesundheitsstadtrat Peter Hacker
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