Gesetz zum Ende der Corona-Krisenmaßnahmen geht in Begutachtung

Impfung und Medikamente bleiben gratis – kostenloses Testen für Menschen mit COVID-19-Symptomen möglich

Die Bundesregierung plant wie angekündigt das Ende aller Corona-Maßnahmen mit 30. Juni. Ein entsprechender Gesetzesentwurf, der den Übergang in die regulären Strukturen des Gesundheitssystems regelt, ist heute in Begutachtung gegangen. Die Corona-Schutzimpfung und COVID-19-Medikamente bleiben auch in Zukunft für die Patient:innen kostenlos. Das Testen von Menschen mit Symptomen bleibt bei niedergelassenen Ärzt:innen ebenfalls kostenlos, wenn eine Behandlung mit COVID-19-Medikamenten abzuklären ist. Das Abwassermonitoring wird fortgeführt und auf weitere Krankheitserreger ausgeweitet. Parallel zum Inkrafttreten werden das COVID-19-Maßnahmengesetz sowie die COVID-19-bezogenen Sonderbestimmungen im Epidemiegesetz auslaufen und alle auf COVID-19 bezogenen Verordnungen außer Kraft gesetzt. ***

Anfang Februar beschloss der Ministerrat die Aufhebung sämtlicher Corona-Maßnahmen mit Ende Juni. Die Rahmenbedingungen definiert das COVID-19-Überführungsgesetz, dessen Entwurf heute in Begutachtung geht. “Die Pandemie geht, das Virus bleibt. Wir haben die notwendigen Vorbereitungen getroffen, um allen Menschen in Österreich auch nach dem 30. Juni eine hervorragende Versorgung zu bieten. Die Eckpfeiler wie Impfungen, Tests, Medikamente oder das Abwassermonitoring sind damit langfristig gesichert“, so Gesundheitsminister Johannes Rauch.

KOSTENFREIE TESTS FÜR MENSCHEN MIT SYMPTOMEN BLEIBEN

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