
Maurer: Wir haben gläserne Parteikassen versprochen – jetzt sind sie da!
Grüne: Nach dem Inkrafttreten des neuen Parteiengesetzes werden heute die Spenden an die Parteien veröffentlicht
„Wir haben mit unserem Parteiengesetz gläserne Parteikassen versprochen – jetzt sind sie da. Das Gesetz ist ein entscheidender Baustein für saubere Politik. Seit 1. Jänner ist es in Kraft und heute sehen wir es zum ersten Mal in Aktion“, freut sich Sigi Maurer, Klubobfrau der Grünen im Nationalrat und Chefverhandlerin der Grünen für das Parteiengesetz.
Als Folge des neuen Parteiengesetzes hat der Rechnungshof heute erstmals Spenden an politische Parteien nach den neuen Regelungen veröffentlicht. Das neue Parteiengesetz sieht unter anderem vor, dass Parteien einmal im Quartal alle Spenden über 150 Euro an den Rechnungshof übermitteln müssen. Dieser veröffentlicht im Anschluss alle Spenden namentlich, die über 500 Euro betragen. Die Liste ist auf der Homepage des Rechnungshofes einsehbar: https://www.rechnungshof.gv.at/Parteispenden
„Es waren lange und zähe Verhandlungen mit allen Parlamentsparteien, die zum Beschluss des neuen Parteiengesetzes geführt haben. Das war aber nur die Spitze eines langen politischen Kampfes, dem sich die Grünen seit ihrer Gründung verschrieben haben und den vor allem auch der heutige Vizekanzler Werner Kogler vorangetrieben hat. Saubere Politik wurde durch dieses Parteiengesetz in Österreich massiv gestärkt. Umso mehr freut es mich, dass die neuen Spendenlisten heute erstmals veröffentlich wurden“, sagt Maurer.
„Wir haben jetzt das strengste Parteiengesetz in der Geschichte unseres Landes. Das sorgt für Transparenz und saubere Politik. Diese sind die Grundlage für eine funktionierende Demokratie. Ein besonderer Dank gilt bei diesem Gesetz auch den Expert:innen und der Zivilgesellschaft, die uns auf diesem Weg unterstützt haben“, so Maurer abschließend.
Die wichtigsten Eckpunkte rund um das neue Parteiengesetz:
* Ausbau der RH-Kontrolle, etwa durch unmittelbare Einschaurechte („gläserne“ Parteikassen)
* Neues Spendenmeldesystem, das für mehr Transparenz sorgt
* Zweidrittelmehrheit bei der Bestellung künftiger Präsidentinnen bzw. Präsidenten des Rechnungshofes (RH)
* Veröffentlichungspflicht von Studien und Umfragen im Auftrag der öffentlichen Hand
* Stärkung der Minderheitsrechte bei der Beauftragung von RH-Sonderprüfungen: 20 Abgeordnete oder ein Klub darf Sonderprüfung durch den Rechnungshof beauftragen
* Verschärfung der Strafen bei Überschreiten der Wahlkampfkostenobergrenze
* Einführung von Spendenannahmeverboten für Parlamentsklubs und Parteiakademien
* Bei Nicht-Abgabe eines Rechenschaftsberichts kommt es künftig zur Streichung der Parteienförderung
* Offenlegung von Mitgliedsbeiträgen (ab 5.000 Euro, statt wie bisher 7.500 Euro) und Sponsoring (ab 7.500 Euro, anstelle der bisherigen 12.000 Euro)
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