
22. Wiener Landtag (1)
Fragestunde
Der 22. Wiener Landtag hat heute, Mittwoch um 9.00 Uhr, mit der Fragestunde begonnen.
In der ersten Anfrage wollte LAbg. Mag. Caroline Hungerländer (ÖVP) von Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ) wissen, wie viele Asylwerber*innen das Land Wien jedes Jahr von den Bundes-Betreuungseinrichtungen direkt in die Grundversorgung übernehme. Hacker erklärte, dass er diese Frage bereits vor Wochen beantwortet habe. An seiner Antwort habe sich nichts geändert, da das Informationssystem des Bundes nach wie vor keine genaue Auswertung ermögliche. Die Bundesländer müssten bereits seit 20 Jahren mit derselben nicht adaptierten Software arbeiten. Dieses Informationssystem weise entsprechende Mängel auf. So gebe es etwa eine händische Nachverrechnung außerhalb des Systems. Die Bundesländer würden „seit ewigen Zeiten“ die Überarbeitung des Informationssystems des Bundes fordern. Dies sei der Grund dafür, dass man keine genaue Auswertung vorlegen könne und damit auch zu kritisieren. Auch der Wiener Rechnungshof habe bereits auf die Mängel in dem Informationssystem hingewiesen. Alle Flüchtlinge, die in Wien in Grundversorgung sind, seien vom Bund zugewiesen worden.
Die zweite Anfrage richtete LAbg. Ing. Astrid Rompolt, MA (SPÖ) ebenfalls an Gesundheits- und Sozialstadtrat Peter Hacker (SPÖ). Rompolt fragte, wie viele Haushalte im Jahr 2022 und aktuell im Jahr 2023 mit dem Wiener Energiebonus erreicht worden seien. Hacker betonte, dass diese Maßnahme der Stadt von einer großen Mehrheit im Landtag für alle von Armut betroffenen Haushalte beschlossen wurden. Speziell im Fokus habe man dabei die Kosten für Wohnen, Energie um Lebensmittel gehabt. In der ersten Phase, die mit Start des Energiebonus im Jahr 2022 begonnen und bis März 2023 abgerechnet wurde, habe die Stadt 650.000 Haushalte erreicht. Das seien erschreckenderweise zwei Drittel der Wiener Haushalte. Innerhalb von vier Tagen habe die Stadt bereits ein Großteil der 634.000 Ansuchen bearbeitet und ausbezahlt. Die gleichen Spielregeln würden nun auch für die Verlängerung des Energiebonus gelten. Daher habe die Stadt mit 14. April 2023 565.000 der betroffenen Haushalte, die bereits mit dem Energiebonus 2022 unterstützt wurden, den Energiebonus 2023 automatisch ausbezahlt.
LAbg. Maximilian Krauss, MA (FPÖ) erkundigte sich in der dritten Anfrage, anlässlich der Vorfälle in städtischen Kindergärten, bei Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) nach dem Beschwerdemanagement der Wiener Kinder- und Jugendhilfe (MA 11). Wiederkehr stellte klar, dass die Kontrollen der MA 11 unangekündigt und mindestens einmal pro Jahr durch Aufsichtsorgane stattfinden würden. Zudem würde jeder Beschwerde nachgegangen und anlassbezogene Kontrollen durchgeführt. Im Team des Beschwerdemanagements arbeiten Pädagog*innen und Sozialarbeiter, die wo notwendig von weiteren Fachkräften, etwa der Lebensmittelhygiene, unterstützt würden. Aufsichtsorgane müssten eine Ausbildung in Elementarpädagogik absolviert haben sowie Erfahrung in der Leitung eines Bildungsstandorts vorweisen. Durch die vielen regelmäßigen und anlassbezogenen Kontrollen hätten die Kontrollor*innen einen guten Überblick. Überprüft würden unter anderem Pädagogik, Kinderschutz sowie Sicherheit und Hygiene. Bei unangekündigten Kontrollen erhalte die Stadt einen tatsächlichen Einblick in die jeweilige Institution. Leitfäden und Checklisten würden einheitliche Kontrollen aller Bildungseinrichtungen garantieren. Mit der letzten Gesetzesnovelle sei der Kinderschutz ausgebaut worden. Dies werde künftig hinsichtlich eines eigenen Kinderschutzkonzeptes und entsprechende Fortbildungen überprüft. Werden Mängel festgestellt, bewerten die Kontrollor*innen leichte bis schwere Mängel. Ziel sei es, die Kontrollaufgaben in der MA 10 und MA 11 weiter zu verschränken.
Die aktuelle Situation rund um einen weiterführenden Schulbesuch von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf war Thema der vierten Anfrage, die LAbg. Markus Ornig (NEOS) an Bildungsstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) richtete. Laut Wiederkehr hätten alle Kinder ein Recht auf Inklusion und Teilhabe. Ziel sei, allen Kindern ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Aufgrund fehlender Plätze habe die Stadt in den vergangenen Jahren leider nicht allen betroffenen Kindern das elfte und zwölfte Schuljahr ermöglichen können. In diesem Jahr sei es der Stadt jedoch gelungen, allen Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf das elfte und zwölfte Schuljahr zu ermöglichen. 3,6 Mio. Euro habe die Stadt in diesem Jahr dafür zusätzlich ausgegeben. Die Situation bleibe jedoch auch für die Stadt schwierig, da sich die Zahl der Kinder mit sonderpädagogischen Förderbedarf verdoppelt habe. Wien habe in diesem Jahr 20 zusätzliche Klassen für Kinder mit schweren Behinderungen aufgemacht. Langfristig lasse sich die Situation nur mit einem gesetzlichen Rechtsanspruch verbessern. Denn nur mit diesem Rechtsanspruch gebe es eine entsprechende Finanzierung, die langfristig diese Bildung garantieren würde. Weitere Voraussetzungen, die man von der Bundesregierung erwarte, seien mehr Fachkräfte, eine entsprechende Ausbildung sowie ein entsprechender Lehrplan. (Forts.) bon
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