
Klagsverband zu Verbandsklage-Urteil: Österreich muss Diskriminierung von Schüler*innen mit Behinderung beenden
Hammer fordert diskriminierungsfreien Zugang zu Persönlicher Assistenz, Bildungsminister muss handeln
„Das Gericht hält unmissverständlich fest, dass Österreich Schüler*innen mit Behinderungen beim Bildungszugang diskriminiert. Der Bildungsminister muss jetzt handeln und bedarfsgerechte Unterstützung für _alle _Schüler*innen mit Behinderungen sicherstellen“, fordert Theresa Hammer, Geschäftsführerin und Leitung der Rechtsdurchsetzung des Klagsverbands. Nach einer gescheiterten Schlichtung brachte der Klagsverband im Juli 2021 eine Verbandsklage gegen die Republik ein. Auf Basis eines Rundschreibens des Bildungsministeriums werden Kinder und Jugendliche mit Behinderungen diskriminiert, wie das Wiener Handelsgericht nun in 1. Instanz feststellte. Denn derzeit gibt es Persönliche Assistenz für den Besuch von Bundesschulen nur für Schüler*innen mit körperlichen Behinderungen und einer hohen Pflegegeldstufe
„In der Beratung erleben wir Eltern, die angesichts der Diskriminierung ihrer Kinder mit Behinderungen schlicht verzweifeln. Das Urteil gibt uns große Hoffnung, dass kurz- bis mittelfristig endlich alle Schüler*innen Assistenz in Anspruch nehmen können, die diese benötigen. Nur so können sie ihr Recht auf Bildung vollumfassend in Anspruch nehmen“, ergänzt Sonja Tollinger, Obfrau des Vereins Integration Tirol, der aktuell sechs betroffene Familien berät. Zwei Schüler*innen aus dem Autismus-Spektrum mussten sogar die Schule wechseln, weil sie die notwendige Assistenz nicht erhalten haben, so Tollinger. Österreichweit seien wohl hunderte Kinder und Jugendliche betroffen. „Das ist ein Armutszeugnis für unser Bildungssystem und das Gegenteil von Inklusion.
„Es ist ein Skandal, dass es dieses Urteil überhaupt braucht, um den Bildungsminister an die Einhaltung des Behindertengleichstellungsgesetz zu erinnern. Persönliche Assistenz verschafft Schüler*innen mit Behinderungen echte Selbstbestimmung. Das sagen wir schon lange, jetzt hält es auch ein Gericht fest. Der Bildungsminister soll das Verfahren nicht weiter in die Länge ziehen und das Urteil schnellstmöglich und vollumfassend umsetzen“, fordert BIZEPS-Obmann Martin Ladstätter zum Ausgang der ersten Verbandsklage nach dem österreichischen Behindertengleichstellungsgesetz. Die Organisationen BIZEPS – Zentrum für Selbstbestimmtes Leben, Blinden- und Sehbehindertenverband BSVÖ, Integration Tirol, Integration Wien, Selbstbestimmt Leben Österreich und Selbstbestimmt Leben Innsbruck unterstützen die Verbandsklage des Klagsverbands. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Hintergrund-Informationen
Klagsverband, Öffentlichkeitsarbeit
Paul Haller, +43 660 9023520, paul.haller@klagsverband.at
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