Arbeiterkammer deckt Panne bei einer Gesetzesänderung auf
Eltern behinderter Kinder haben die Möglichkeit, eine Selbstversicherung in der Pensionsversicherung (PVA) abzuschließen, wenn überwiegend sie ihr Kind betreuen. Diese Möglichkeit besteht auch neben einem Dienstverhältnis.
Am 1.1.2023 ist jedoch eine Änderung des Gesetzes in Kraft getreten: Plötzlich erhalten selbstversicherte Eltern, die krank sind und Krankengeld erhalten, einen Bescheid der PVA, mit dem die Selbstversicherung für ihr Kind beendet wird.
Diese Selbstversicherung wurde 1988 eingeführt. Bis 2015 war!-->…