Bildungsminister muss Persönliche Assistenz in Bundesschulen auf alle Kinder und Jugendlichen mit Behinderungen ausweiten
Verbandsklage-Urteil bestätigt, dass die bestehende Regelung diskriminierend ist
Einem Rundschreiben des Bildungsministeriums zufolge erhalten nur Schüler*innen mit einer körperlichen Behinderung ab einer Pflegegeldstufe 5 (in Ausnahmefällen ab Stufe 3) beim Besuch einer Bundesschule Persönliche Assistenz.
Alle anderen Kinder mit Behinderungen – etwa Sinnesbehinderungen oder psychosozialen Behinderungen sowie körperlichen Behinderungen, die eine niedrigere Pflegestufe zur Folge haben – bekommen keine!-->!-->!-->…