EQS-HV: Rath AG: Einladung zur 34. ordentlichen Hauptversammlung

EQS-News: Rath AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung
Rath AG: Einladung zur 34. ordentlichen Hauptversammlung

05.05.2023 / 09:00 CET/CEST
Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung, übermittelt durch EQS
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Rath Aktiengesellschaft

1015 Wien, Walfischgasse 14

FN 83203 h / ISIN AT0000767306

Einladung zur 34. ordentlichen Hauptversammlung

 

Wir laden hiermit unsere Aktionäre zu der am Freitag, 2. Juni 2023, um
11:00 Uhr, im ARES TOWER, Wolke 19, Donau City Strasse 11, 1220 Wien,
stattfindenden Ordentlichen Hauptversammlung der RATH Aktiengesellschaft
ein.

TAGESORDNUNG

 1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und
Corporate-Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt
Konzernlagebericht und des vom Aufsichtsrat erstatteten Berichts für
das Geschäftsjahr 2022
 2. Beschlussfassung über die Ergebnisverwendung
 3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2022
 4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2022
 5. Beschlussfassung über die Vergütung für den Aufsichtsrat für das
Geschäftsjahr 2022
 6. Beschlussfassung über den Vergütungsbericht für die Bezüge der
Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2022
 7. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2023
 8. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands für einen
Zeitraum von 30 Monaten ab Beschlussfassung, sohin bis zum
(einschließlich) 02.12.2024, eigene Aktien gemäß §65 Abs 1 Z 8 AktG zu
erwerben, sowie Beschlussfassung über den niedrigsten und den höchsten
Gegenwert der zu erwerbenden Aktien. Ermächtigung des Vorstands zur
Einziehung von Aktien und des Aufsichtsrats, Änderungen der Satzung,
die sich durch die Einziehung von Aktien ergeben, zu beschließen.
Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß § 65 Abs 1b
iVm §§ 169 bis 171 AktienG mit Zustimmung des Aufsichtsrats und ohne
weiteren Beschluss der Hauptversammlung eigene Aktien der Gesellschaft
auch auf andere Art als über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot zu jedem gesetzlich zulässigen Zweck zu veräußern oder zu
verwenden und hierbei auch das allgemeine Andienungsrecht und das
allgemeine Wiederkaufsrecht der Aktionäre auszuschließen.
 9. Wahlen in den Aufsichtsrat

 

 

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 12. Mai 2023 zur Einsicht der Aktionäre in
den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft, 1015 Wien, Walfischgasse 14,
Abteilung Investor Relations, auf:

• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate-Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vergütungsbericht für die Mitglieder des Vorstands und Aufsichtsrats,
• Vorschlag für die Gewinnverwendung,
• Bericht des Aufsichtsrates

jeweils für das Geschäftsjahr 2022;

• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2-9
• Erklärungen der Kandidaten für die Wahlen in den Aufsichtsrat gem. §
87 Abs 2 AktG samt Lebenslauf
• Bericht des Vorstandes über die Rechtfertigung des
Bezugsrechtsausschlusses zu Tagesordnungspunkt 8

 

Auf Verlangen erhält jeder Aktionär unverzüglich und kostenlos eine
Abschrift dieser Unterlagen zugesandt. Diese Unterlagen sowie der
vollständige Text dieser Einberufung und das Formular für die Erteilung
und den Widerruf einer Vollmacht sind ab 12. Mai 2023 außerdem im Internet
(www.rath-group.com) zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung
aufliegen.

 

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

 

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5 % des Grundkapitals erreichen und die
seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser Aktien
sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte auf die
Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt gemacht werden,
wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am 12. Mai 2023 der
Gesellschaft ausschließlich an der Adresse Walfischgasse 14, 1015 Wien,
Abteilung Investor Relations, zugeht. Jedem so beantragten
Tagesordnungspunkt muss ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen.
Zum Nachweis der Aktionärseigenschaft genügt die Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt wird, dass die
antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung
Inhaber der Aktien sind und die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der
Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen
zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

 

 

 

 

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen, können
zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass diese
Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme des
Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der Gesellschaft
zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Textform spätestens am
23. Mai 2023 der Gesellschaft entweder postalisch an Walfischgasse 14,
1015 Wien, Abteilung Investor Relations, per Telefax +43 1 513 44 27-2187
oder per E-Mail [ir@rath-group.com], wobei das Verlangen in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist, zugeht. Bei einem
Vorschlag zur Wahl eines Aufsichtsrats-Mitglieds tritt an die Stelle der
Begründung die Erklärung der vorgeschlagenen Person gemäß § 87 (2) AktG.
Für den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt die Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als
sieben Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen zur
Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung in
Textform an die Gesellschaft übermittelt werden.

Jedem Aktionär wird auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft über
Angelegenheiten der Gesellschaft gegeben, soweit sie zur sachgemäßen
Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Weitergehende Informationen über die Rechte der Aktionäre nach den §§ 109,
110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der Gesellschaft
www.rath-group.com zugänglich.

 

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

 

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung
des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im Rahmen der
Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach dem
Anteilsbesitz am Ende des 23. Mai 2023 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an diesem
Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

 

Depotverwahrte Inhaberaktien

 

Für den Nachweis des Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag genügt eine
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am 30.
Mai 2023 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zugehen
muss.

per Post: Rath Aktiengesellschaft

 Investor Relations

 Walfischgasse 14

 A-1015 Wien

per Telefax: +43 1 513 44 27-2187

per E-Mail:  RathHV2023@nhp.at

per SWIFT:  GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306
in Text angeben)

 

Depotbestätigung gemäß § 10a AktG

 

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz in
einem Mitgliedstaat des europäischen Wirtschaftsraums oder in einem
Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende Angaben zu
enthalten:

• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs sowie die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkennnummer,
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt, auf den sich die Depotbestätigung bezieht.

 

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme an der
Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten Nachweisstichtag 23. Mai
2023 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer Sprache
entgegengenommen.

 

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw. durch
Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre können
deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw. Übermittlung
einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

 

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

 

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt ist,
hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des Aktionärs an
der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie der Aktionär hat,
den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder einer
juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch mehrere
Personen bevollmächtigt werden können.

Sofern die Vollmacht am Tag der Hauptversammlung bei der Registrierung
nicht persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens am Tag vor
der Hauptversammlung bis 16:00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen:

Per Post: Rath Aktiengesellschaft

 Investor Relations

 Walfischgasse 14

 A-1015 Wien

per Telefax: +43 1 513 44 27-2187

Per E-Mail: RathHV2023@nhp.at, wobei die Vollmacht in Textform,
beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist.

Per SWIFT: GIBAATWGGMS (Message Type MT598, unbedingt ISIN AT0000767306
in Text angeben)

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung

Ein Vollmachtformular ist auf der Internetseite der Gesellschaft unter 
[1] www.rath-group.com abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht erteilt,
so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung die Erklärung
abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die Übermittlung dieser
Erklärung gilt § 10a (3) AktG sinngemäß.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmachten gelten
sinngemäß auch für deren Widerruf.

 

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

 

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das Grundkapital
der Gesellschaft € 10,905.000,00 eingeteilt in 1,500.000 auf den Inhaber
lautende Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft
hält im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung weder unmittelbar
noch mittelbar eigene Aktien. Die Gesamtzahl der teilnahme- und
stimmberechtigten Aktien beträgt demzufolge im Zeitpunkt der Einberufung
1,500.000 Aktien.

 

Übertragung der Hauptversammlung im Internet

 

Eine Bild- oder Tonübertragung der Hauptversammlung erfolgt nicht.

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, im Mai 2023 Der Vorstand

 

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05.05.2023 CET/CEST

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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Rath AG
Walfischgasse 14
1010 Wien
Österreich
Telefon: +43 1 513 4427-0
Fax: +43 1 513 4428-87
Internet: www.rath-group.com
ISIN: AT0000767306
WKN: 878275
Börsen: Wiener Börse (Amtlicher Handel)

 
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1624565  05.05.2023 CET/CEST

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