
Rauch: “Pflegereform als erfolgreicher erster Schritt”
Finanzausgleich soll Finanzierung der Pflege langfristig sichern
Vor genau einem Jahr präsentierte Sozialminister Johannes Rauch am Internationalen Tag der Pflege die Pflegereform: 20 Maßnahmen mit einem Budget von 1 Milliarde Euro. Inzwischen sind alle 20 Maßnahmen umgesetzt. “Das war ein erfolgreicher erster Schritt, um die Situation der Beschäftigten, der Pflegebedürftigen und ihrer Angehörigen zu verbessern. Wir arbeiten mit Hochdruck an den nächsten Schritten.” Im Finanzausgleich will Rauch die Finanzierung der Pflege langfristig sichern. Bereits am Donnerstag wurde im Sozialausschuss des Nationalrats die Erweiterung des Angehörigenbonus beschlossen. ****
Schon seit Jahren wird über die angespannte Situation in Betreuung und Pflege diskutiert. Die Pandemie hat die Situation noch einmal deutlich verschärft. Die Prognose der Gesundheit Österreich GmbH rechnet allein im Pflegebereich mit einem Bedarf von über 76.000 Arbeitskräften zusätzlich bis 2030.
Nur zwei Monate nach seinem Amtsantritt präsentierte Sozialminister Johannes Rauch deshalb die Pflegereform. Die Bundesregierung hat dafür 1 Milliarde Euro bereitgestellt. “Mit den Maßnahmen ist es gelungen, die Situation in der Pflege zu stabilisieren. Die Wirkung vieler Maßnahmen wird sich langfristig zeigen – etwa die zusätzlichen Ausbildungsplätze oder der Zuschuss bei der Ausbildung“, betont Sozialminister Rauch.
WEITERE VERBESSERUNGEN IN ARBEIT
Nächste Schritte sind bereits in Vorbereitung. Rauch: “Es liegen noch große Aufgaben vor uns. Daran arbeiten wir bereits intensiv“ Die Erweiterung des Angehörigenbonus ist für den Sozialminister einer dieser Schritte. Insgesamt erhalten künftig 80.000 pflegende Angehörige eine Unterstützung von 1500 Euro pro Jahr.
Im Zuge der Pflegereform wurden die Beschäftigung von Pflegekräften aus dem Ausland bereits erleichtert. Sie können als Pflegeassistenz oder Pflegefachassistenz arbeiten, bis die Nostrifikation abgeschlossen ist. Rauch will den Zugang weiter erleichtern und die Anerkennung ausländischer Abschlüsse beschleunigen. Wichtig ist auch ein ausreichendes Ausbildungsangebot, damit Pflegekräfte aus dem Ausland fehlende sprachliche oder fachliche Kenntnisse in Österreich rasch erwerben können.
DIE WICHTIGSTEN MASSNAHMEN DER PFLEGEREFORM IM ÜBERBLICK:
I. VERBESSERUNGEN FÜR DEN PFLEGEBERUF
Für Gehaltserhöhungen der Mitarbeiter:innen in den Jahren 2022 und 2023 stellte der Bund insgesamt 570 Millionen Euro zur Verfügung. Etwa 150.000 Personen österreichweit profitieren vom Gehaltszuschuss. Eine zusätzliche Entlastungswoche für Pflegekräfte ab dem 43. Lebensjahr gewährleistet mehr Erholungsphasen. Der Anspruch besteht unabhängig davon, wie lange man schon im Betrieb arbeitet. Alle Beschäftigten in der stationären Langzeitpflege erhalten zusätzlich pro Nachtdienst zwei Stunden Zeitguthaben. Dies ist eine deutliche Verbesserung der Bewertung von Nachtarbeit.
II. VERBESSERUNGEN BEI DER PFLEGEAUSBILDUNG
Wer seine erste Ausbildung in einem Pflegeberuf macht, erhält einen Ausbildungszuschuss von mindestens 600 Euro pro Monat. Für Umsteiger:innen, die aus einem anderen Beruf in die Pflege wechseln, sowie für Wiedereinsteiger:innen gibt es während einer vom AMS geförderten Ausbildung ein Pflegestipendium von mindestens 1.400 Euro pro Monat. Durch die Überführung bestehender Schulversuche ins Regelschulwesen werden im Vollausbau zusätzlich 8000 Ausbildungsplätze geschaffen. Für Jugendliche wird zusätzlich in ganz Österreich eine Pflegelehre angeboten.
III. VERBESSERUNGEN FÜR PFLEGEBEDÜRFTIGE UND PFLEGENDE ANGEHÖRIGE
Um der besonders herausfordernden Pflege von Menschen mit schweren geistigen oder psychischen Beeinträchtigungen Rechnung zu tragen, wurde der Erschwerniszuschlag von 25 auf 45 Stunden pro Monat erhöht. Der Angehörigenbonus in Höhe von 750 Euro für 2023 und 1500 Euro für 2024 wird auf insgesamt 80.000 Bezieher:innen ausgeweitet. Beim Angehörigengespräch sind fünf statt bisher drei Gesprächstermine kostenlos. Bereits nach drei Tagen besteht Anspruch auf finanzielle Unterstützung für Ersatzpflege. Zusätzlich entfällt die Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe auf das Pflegegeld.
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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