NÖAAB begrüßt Pflegereform der Bundesregierung

Teschl-Hofmeister / Erber: Wichtige NÖAAB Forderung werden umgesetzt

„Die Organisation der Pflege ist eine der großen Herausforderungen unserer Zeit. Mit dem zweiten Teil der Pflegereform ist der Bundesregierung ein großer Wurf gelungen. Wir gehen viele wichtige Schritte in Richtung Pflege der Zukunft. Diese Reform trägt auch die klare Handschrift des NÖAAB. Mein Dank gilt daher dem Chefverhandler der Volkspartei, ÖAAB-Bundesobmann Gust Wöginger, der unsere zentralen Forderungen erfolgreich durchgesetzt hat“, so Christiane Teschl-Hofmeister, Landesobfrau des Niederösterreichischen Arbeitnehmerinnen- und Arbeitnehmerbundes (NÖAAB). 

„Der zweite Teil der Pflegereform bringt viele weitere Verbesserungen im Bereich der Pflege und Betreuung. Die 18 Maßnahmen sorgen für bessere Rahmenbedingungen durch eine höhere Förderung für die 24-Stunden-Betreuung, mehr Kompetenzen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, eine Ausweitung des Angehörigenbonus und die Pflegegeld-Einstufung auch durch diplomierte Pflegekräfte. Die Bundesregierung stellt hierfür bis zum Ende der Legislaturperiode 120 Millionen Euro zur Verfügung“, erklärt Landtagsabgeordneter Anton Erber, Sozialsprecher der Volkspartei Niederösterreich. 

„Eine wesentliche Maßnahme ist, dass die Teilbarkeit der 24-Stunden-Betreuung umgesetzt wird“, hebt Christiane Teschl-Hofmeister hervor. Selbstständige 24-Stunden-Betreuerinnen und Betreuer dürfen künftig bis zu drei Personen in einem privaten Haushalt betreuen, auch wenn sie nicht in einem Verwandtschaftsverhältnis stehen. Die Teilbarkeit eröffnet neue Möglichkeiten der Betreuung im gemeinsamen Wohnen. „Damit setzt die Bundesregierung eine wichtige Forderung des NÖAAB um, für die wir uns in den vergangenen Jahren eingesetzt haben. Durch die Teilbarkeit der 24-Stunden-Betreuung wird eine Kostenersparnis ermöglicht. Dadurch wird ein weiterer wichtiger Schritt der Pflege daheim vor stationär gesetzt“, so NÖAAB Landesobfrau Christiane Teschl-Hofmeister und Sozialsprecher Anton Erber abschließend.

NÖAAB
Matthias Zagler
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