
Pflegereform Teil II bringt zahlreiche Verbesserungen für Pflegende und Pflegebedürftige
Höhere Förderungen und mehr Qualität für 24-Stunden-Betreuung – leichtere Anerkennung und mehr Kompetenzen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe – Verbesserungen für pflegende Angehörige
Eine höhere Förderung für die 24-Stunden-Betreuung, mehr Kompetenzen für Gesundheits- und Krankenpflegeberufe, eine Ausweitung des Angehörigenbonus und die Pflegegeld-Einstufung auch durch diplomierte Pflegekräfte: Das sind nur einige der 18 Maßnahmen des zweiten Teils der Pflegereform, die Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann und Sozialsprecher August Wöginger am Mittwoch präsentierten. “Vom angekündigten zweiten Teil der Pflegereform profitieren alle Menschen, die in Österreich Pflege und Betreuung leisten”, zeigt sich Sozialminister Rauch überzeugt. ÖVP-Klubobmann August Wöginger: “Wir verbessern die Rahmenbedingungen in allen Bereichen der Pflege und Betreuung.” ****
Vor einem Jahr hatten Sozialminister Rauch und ÖVP-Klubobmann Wöginger die Pflegereform präsentiert: Sie enthielt 20 Maßnahmen, etwa die Erhöhung der Gehälter, eine sechste Urlaubswoche für alle in der pflege tätigen berufsangehörigen ab dem 43. Lebensjahr, finanzielle Unterstützung während der Ausbildung und deutlich mehr Ausbildungsplätze. Alle 20 Maßnahmen sind bereits auf den Weg gebracht.
Der am Mittwoch präsentierte zweite Teil der Pflegereform konzentriert sich auf strukturelle Verbesserungen für alle jene, die Pflege leisten. Er umfasst 18 Maßnahmen. Dafür stellt die Bundesregierung bis zum Ende der Legislaturperiode über 120 Millionen Euro zur Verfügung.
Sozialminister Johannes Rauch: “Strukturelle Reformen im Pflegesektor sind ein wesentlicher Schritt in Richtung soziale Gerechtigkeit, denn jeder Mensch verdient Zugang zu angemessener und leistbarer Pflege. Gleichzeitig müssen wir sicherstellen, dass dabei für die Menschen, die diese Pflege leisten, Rahmenbedingungen geschaffen werden, die ihnen angemessene Arbeitsbedingungen, Durchlässigkeit zur Höherqualifizierung, einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt sowie Verbesserungen im Pflegegeldwesen zusichern. Der nun angestoßene zweite Teil der Pflegereform soll zu einer langfristigen Stabilität des Pflegesektors beitragen.”
ÖVP-Klubobmann August Wöginger: „Pflege geht uns alle an. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung unseres Systems, damit alle davon profitieren: Die Gepflegten, die Angehörigen und auch die vielen Mitarbeitern, denen wir zu Dank verpflichtet sind. Denn Angehörige und Mitarbeiter im Pflegebereich leisten Gewaltiges.“
MASSNAHMEN FÜR DIE 24-STUNDEN-BETREUUNG
* ERHÖHUNG DER FÖRDERUNG: Die Förderung für 24-Stunden-Betreuung wird schnellstmöglich, spätestens ab 1. September 2023 erneut um 25 Prozent angehoben. Sie steigt von 640 auf 800 Euro bei zwei selbständigen Personenbetreuer:innen, von 1.280 auf 1.600 Euro bei zwei unselbstständigen Betreuungspersonen. Der Bund übernimmt die Kosten von 23 Millionen Euro für 2023. Ab 2024 soll eine Übernahme in die Regelfinanzierung erfolgen (60% Bund, 40% Länder).
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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