
Glücksspiel: Malta schützt Lizenznehmer vor Vollstreckung – EU unter Zugzwang
Entwicklung zeigt deutlich, dass Öffnung des „österreichischen“ Glücksspielmonopols überfällig ist!
DIE AUFREGUNG WAR GROSS, ALS MALTA KÜRZLICH EINEN GESETZESENTWURF ANKÜNDIGTE, DEMZUFOLGE URTEILE ÜBER SPIELERVERLUSTE IN BESTIMMTEN FÄLLEN NICHT MEHR IN MALTA VOLLSTRECKBAR SIND, WENN SIE IM WIDERSPRUCH ZU DEN WESENTLICHEN RECHTSGRUNDSÄTZEN DES MALTESISCHEN GLÜCKSSPIELRECHTS UND DEM ÜBERGEORDNETEN EUROPARECHT STEHEN. MALTA KÖNNTE MIT DIESEM SCHRITT ABER DURCHAUS IM RECHT SEIN.
Österreichische Vereinigung für Wetten und Glücksspiel (OVWG)
Mag. Thomas Forstner, Generalsekretär
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