Gewerkschaft GPA erreicht richtungsweisendes OGH-Urteil: Mehr Geld für Schwangere!

Wochengeldlücke muss von Regierung repariert werden

Ein richtungsweisendes Urteil hat eine Steirerin, die mithilfe der Gewerkschaft GPA ihren Arbeitgeber geklagt hatte, erreicht: Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat erkannt, dass die aktuelle Wochengeldregelung dem EU-Recht widerspricht. Wenn Frauen momentan das zweite Kind während der Karenz vom ersten Kind bekommen und in dieser Zeit kein Kinderbetreuungsgeld mehr beziehen, dann haben sie keinen Anspruch auf Wochengeld. Diese Regelung muss nun geändert werden.

Die Gewerkschaft GPA hatte geklagt und der Oberste Gerichtshof teilte die Einschätzung, dass das geltende Gesetz dem EU-Recht widerspricht. GPA-Vorsitzende Barbara Teiber fordert nun die Bundesregierung auf, das Gesetz zu reparieren: „Das Wochengeld und das Kinderbetreuungsgeld sollte sich in solchen Fällen an jenem des ersten Kindes orientieren. Frauen dürfen nicht dafür bestraft werden, ihr zweites Kind ‚zu früh‘ zu bekommen.“

Teiber wendet sich explizit an Sozialminister Rauch: „Die Grünen selbst haben damals als Oppositionspartei die Abschaffung der Wochengeldfalle gefordert. Jetzt sind Sie in Regierung. Tun Sie, was Sie angekündigt haben, und beenden Sie diesen Zustand!“
INFO: Die Gewerkschaft GPA vertritt ihre Mitglieder in Rechtsangelegenheiten und erstritt 2022 rund 70 Millionen Euro.

Gewerkschaft GPA – Öffentlichkeitsarbeit

Daniel Gürtler
Tel.: 05 0301-21225
Mobil: 0676/817 111 225
E-Mail: daniel.guertler@gpa.at
Web: www.gpa.at

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