ÖGK-Huss: Nebenbeschäftigung für Krankenhaus-ÄrztInnen nur in Kassenpraxen

ÄrztInnen sollen für alle Versicherten versorgungswirksam werden

Der Wiener Gesundheitsstadtrat Peter Hacker hat festgestellt, dass in der Klinik Ottakring von 20 OberärztInnen nur 6 in Vollzeit arbeiten und sehr viele Nebenbeschäftigungen von der ärztlichen Leitung genehmigt wurden. Das geschilderte Phänomen ist kein Einzelfall. Von den ca. 11.000 WahlärztInnen in Österreich sind in etwa die Hälfte in Krankenhäusern tätig.
ÖGK-ArbeitnehmerInnen-Obmann Andreas Huss dazu: „Es ist schon in Ordnung, wenn Krankenhaus-ÄrztInnen ihr wichtiges Wissen und ihre Kompetenzen auch im niedergelassenen Bereich zur Verfügung stellen. Für den Großteil der Versicherten werden sie aber nicht versorgungswirksam, wenn sie die Nebenbeschäftigung in einer Wahlarztpraxis ausüben. Es sollte Usus werden, dass Nebenbeschäftigungen in den öffentlichen Krankenhäusern nur noch genehmigt werden, wenn die ÄrztInnen in einer Kassenpraxis mitarbeiten möchten. Dazu gibt es in den Kassenverträgen viele Möglichkeiten. Angefangen von der Jobsharingpraxis, der Gruppenpraxis, der Anstellung in einer Praxis bis zur Beteiligung in einem (Kinder-)PVE stehen den SpitalsärztInnen viele Möglichkeiten offen. In den Privatarztpraxen arbeiten die ÄrztInnen sonst in direkter Konkurrenz zum öffentlichen Gesundheitssystem und schwächen dieses. Diese Disbalance wurde auch schon von Transparency International kritisiert, das in dieser Situation auch ein erhöhtes Korruptionspotential geortet hat.“

ÖGK ArbeitnehmerInnen-Obmann Andreas Huss, MBA
Tel. 0664/614 55 34
andreas.huss@oegk.at

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