
Ergebnis UVP-Feststellungsverfahren „Heumarkt Neu“: Keine wesentliche oder erhebliche Beeinträchtigung der Welterbestätte Wien
Auf Initiative der Stadt Wien und der zuständigen Ministerien hat WertInvest für das Heumarkt-Areal eine erneute Projektüberarbeitung durchgeführt. Dieses Projekt „Heumarkt Neu“ wurde seit Februar 2022 einer UVP-Feststellungsprüfung bereits auf Basis der geltenden EU-Richtlinien und des neuen UVP-Gesetzes unterzogen.
„Obwohl für das Erstprojekt bereits 2018 seitens der Stadt eine baubehördliche Genehmigungsfähigkeit festgestellt wurde, haben wir uns 2021 entschlossen, die Planung noch einmal zu adaptieren. Unser Ziel war es, ein welterbeverträgliches Projekt vorzulegen, das gleichzeitig über eine hohe architektonische Qualität verfügt und alle Vorteile für die Menschen in Wien sicherstellt“, so Daniela Enzi, Geschäftsführerin der WertInvest Hotelbetriebs GmbH und langjährige Projektverantwortliche. „Mit dem neu adaptierten Projekt basierend auf dem Siegerentwurf von Isay Weinfeld ist all das aus unserer Sicht gelungen.“
Das Projekt Heumarkt Neu, das höchste Umweltstandards und neue Maßstäbe in Bezug auf Klimaschutz und Nachhaltigkeit setzen wird, besteht nun aus einem „Hotelflügel“ für das Hotel InterContinental und dem großen Konferenzzentrum sowie einem um 90 Grad gedrehten „Wohnflügel“. In diesem soll ein innovatives „grey living“ Mietwohnkonzept für ältere Menschen entstehen. Unterhalb der Flügel befinden sich die frei zugängliche Stadtterrasse und die Konferenz- bzw. Erdgeschossebene mit Cafés, Restaurants und kleinen Shops. Die 6000 m2 große Freifläche des Wiener Eislaufvereins wird ein winterliches Sport-Highlight mitten in Wien bringen. Im Sommer wird sie als „Stadt-Oase“ vielfältig nutzbar sein und vor allem dem Konzerthaus eine völlig neue Sichtbarkeit bieten.
Der Baubeginn soll 2026 erfolgen. Die veranschlagte Bauzeit für das Projekt selbst beträgt ca. zweieinhalb Jahre. Das bestehende Hotel InterContinental Wien würde voraussichtlich bis Ende 2025 im Vollbetrieb sein.
GUTACHTEN DER STADT WIEN IM LAUFENDEN UVP-FESTSTELLUNGSVERFAHREN
Die anwendbare EU Richtlinie und darauf aufbauend der EuGH geben vor, dass im nationalen UVP Gesetz die Prüfung der erheblichen oder wesentlichen Beeinträchtigung der Welterbestätte durch die zuständige Behörde in Wien geprüft wird. Diese Prüfungspflicht wurde auch im neuen UVP Gesetz in Österreich umgesetzt.
Jürgen Beilein
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