
DSN forscht internationalen Waffenschmuggler aus – Festnahme durch Einsatzkommando Cobra
Karner und Leichtfried: „Die Verschärfung des Waffengesetzes zeigt Wirkung. Der illegale Waffenhandel wird massiv zurückgedrängt“.
Nach intensiven Ermittlungen forschte die Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst (DSN) einen 35-jährigen russischen Staatsbürger aus, der in Österreich Waffenteile kaufte, illegal weiterverkaufte und teilweise per Post ins Ausland verschickte. Am 7. Juli 2026 erfolgte im Auftrag der Staatsanwaltschaft Wien die Festnahme des Verdächtigen sowie eine Hausdurchsuchung, bei der Datenträger, Bargeld und Beweise über die Verkäufe der Griffstücke sichergestellt wurden. Die Festnahme erfolgte im Zuge eines Waffenverkaufs in Wien, bei dem der Verdächtige 23 Griffstücke und Läufe der Marken Glock, SCT und Lone Wolf um 4.500 Euro verkaufen wollte. Die Bezahlung erfolgte teils mit Bargeld, teils mit Kryptowährungen.
Der Verfassungsschutz wurde bei der Festnahme von der Direktion für Spezialeinheiten, insbesondere dem Einsatzkommando Cobra, unterstützt. Der Verdächtige, der der DSN bereits bekannt war, befindet sich in Untersuchungshaft und verweigert bislang die Aussage.
VERSCHÄRFUNG DES WAFFENGESETZTES ZEIGT WIRKUNG
Aufgrund der bisherigen österreichischen Rechtslage zu sogenannten „nicht wesentlichen“ Waffenteilen entwickelte sich Österreich in den vergangenen Jahren zu einem Beschaffungsland für solche Komponenten. Betroffen waren insbesondere Griffstücke und Gehäuse, die nach österreichischem Recht bis zur Waffengesetz-Novelle 2025 nicht als wesentliche Waffenteile galten und daher legal erworben werden konnten. Im Ausland konnten diese Teile gemeinsam mit weiteren, dort beschafften oder hergestellten Komponenten zu funktionsfähigen Schusswaffen zusammengefügt werden. Derartige illegale Waffenkonstruktionen wurden immer wieder im europäischen Ausland sichergestellt.
Mit der Verschärfung des Waffengesetzes (Waffengesetz-Novelle 2025) wurde diese Regelungslücke geschlossen. Griffstücke und Gehäuse gelten nun als wesentliche Waffenteile. Für den Kauf und Verkauf braucht es entsprechende waffenrechtliche Bewilligungen – der Kauf und Verkauf ist nur über Waffenhändlerinnen und Waffenhändler möglich. Innenminister Gerhard Karner betonte: „Die Verschärfung des Waffengesetzes zeigt Wirkung – der illegale Waffenhandel wird massiv zurückgedrängt“. Zugleich bedankte sich der Innenminister bei allen ermittelnden Beamtinnen und Beamten der DSN und bei den Einsatzbeamtinnen und -beamten des Einsatzkommando Cobra. Dank der hochprofessionellen Polizei- und Ermittlungsarbeit sei „ein bedeutender Schlag gegen den internationalen Waffenschmuggel gelungen“.
Auch Jörg Leichtfried, der für die Direktion Staatschutz und Nachrichtendienst zuständige Staatssekretär im Innenministerium, gratulierte: „Ich gratuliere der Direktion Staatsschutz und Nachrichtendienst sowie allen weiteren involvierten Behörden zu diesem großen Ermittlungserfolg. Die Ermittlungen zeigen einmal mehr, welche Gefahr vom Handel mit Waffenteilen wie Griffstücken und Gehäusen ausgeht. Daher bin ich sehr froh, dass wir im letzten Jahr diese gefährliche Gesetzeslücke schließen und damit auch den Verfassungsschutz in seiner täglichen Arbeit stärken konnten“.
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