
FPÖ – Kaniak: „Bundesminister Rauch nennt endlich Zahlungen wegen COVID-Impfschäden“
Von insgesamt 70 Millionen gekauften COVID-Impfdosen wurden 20 Millionen verabreicht. 138 Personen wurde bisher ein Impfschaden bescheinigt
„Gesundheitsminister Johannes Rauch räumt in der Beantwortung der Anfrage betreffend Klagen auf Grund von COVID-Impfschäden ein, dass neben eher harmlosen Beschwerden wie Kopfschmerzen, Schmerzen am Impfarm, Fieber, Kreislaufproblemen, Gliederschmerzen und Mattigkeit auch Myokarditis, Perikarditis, sogar Thrombosen, Embolien und Neurologische Beschwerden aufgetreten sind. Insgesamt wurden bis zum 15. April 2023 1.933 COVID-Anträge nach dem Impfschadengesetz beim Sozialministeriumsservice gestellt“, zitierte NAbg. Mag. Gerhard Kaniak, der freiheitliche Gesundheitssprecher und Vorsitzende des Gesundheitsausschusses, der die parlamentarische Anfrage gestellt hatte.
„Der Bundesminister gibt bekannt, dass bis 1. Mai 2023 noch 1.479 Anträge anhängig waren, bereits aber bei 138 Personen ein Impfschaden im Sinne des Impfschadengesetzes anerkannt wurde. Lediglich 316 Anträge wurden abgelehnt. Das zeigt auf, dass wir mit einer vorsichtigen Haltung gegenüber der Impfung Recht behalten haben und dass es im Vornherein bereits ein Wahnsinn war, überhaupt über eine Impfpflicht zu diskutieren, ohne dass ausreichende Daten zu Nebenwirkungen bekannt gewesen waren“, so Kaniak weiter.
Die Politik der Bundesregierung habe sich laut Kaniak vor allem der Strategie der Angstmache bedient. „Das hat ein Klima des sozialen Zwangs gefördert, wo Menschen unzählige Male trotz persönlicher und gesundheitlicher Bedenken zur Impfung genötigt worden sind. 116 Personen haben bereits eine einmalige Geldleistung über die Spanne von 1.305,70 € bis 5.689,20 € für einen Impfschaden erhalten. Dazu kommen noch sieben Personen mit einer befristeten und zehn Personen mit einer Dauerrente sowie eine Person, die nun eine Waisenrente erhält. Die Beträge fallen dabei monatlich zwischen 109,80 € bis 1.821,90 € aus. Für drei weitere Menschen wird eine Pflegezulage geleistet.“
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