30 Jahre Pflegegeld – Meilenstein im Pflegevorsorgesystem

2,8 Milliarden Euro jährlich – aktuell über 470.000 Bezieher:innen

Das Pflegegeld ist eine der wichtigsten Säulen des österreichischen Pflegesystems. Das Bundesgesetz trat vor exakt 30 Jahren am 1. Juli 1993 in Kraft. Damit wurde ein bundesweit einheitliches, siebenstufiges Pflegegeld eingeführt – für Sozialminister Johannes Rauch “ein Meilenstein für hunderttausende pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen”. Bei der Einführung 1993 erhielten rund 256.000 Menschen Pflegegeld vom Bund, inzwischen sind es über 470.000. Sie erhalten – je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit – zwischen 175 und 1880 Euro pro Monat. Der Bund wendet dafür jährlich 2,8 Milliarden Euro auf. ***

Viele Menschen brauchen aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung über längere Zeit Pflege oder Betreuung. Mit der Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993 gelang es, eine große Lücke im österreichischen Sozialsystem zu schließen. 

Damit Pflegebedürftige und deren Angehörige sich eine gute Versorgung leisten können, wurde die finanzielle Unterstützung in sieben Pflegestufen gestaffelt. Sie reichen von 175 Euro in Pflegestufe 1 bis 1879,5 Euro in Stufe 7. Seit 2020 wird die Höhe jährlich an die Inflation angepasst. Viele weitere Förderungen sind mit der Einstufung des Pflegegelds verbunden. Aktuell zahlt der Bund jährlich österreichweit 2,8 Milliarden Euro aus. 

Das Pflegevorsorgesystem wurde seit der Einführung laufend weiterentwickelt. Auch die beiden Teile der Pflegereform im vergangenen und in diesem Jahr sehen Verbesserungen vor:

* Erhöhung des Erschwerniszuschlages für Menschen mit schweren psychischen Behinderungen oder Demenz ab 1.1.2023
* Entfall der Anrechnung der erhöhten Familienbeihilfe ab 1.1.2023
* Angehörigenbonus für pflegende Angehörige ab 1.7.2023
* Erstbegutachtung durch diplomierte Pflegekräfte im Pflegegeldverfahren
* Ausweitung der Hausbesuche zur Qualitätssicherung
* Rechtsanspruch auf Pflegekarenzgeld bei Begleitung von Kindern und Jugendlichen bei Rehabilitationsaufenthalten

Sozialminister Johannes Rauch: „Die Einführung des Pflegegelds vor 30 Jahren war ein sozialpolitischer Meilenstein. Diese Form der Unterstützung ist aus dem österreichischen Sozialsystem nicht mehr wegzudenken. Sie erleichtert es den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen, die passende Pflege zu erhalten. Es ist ein Gewinn für alle Betroffenen, dass wir dieses System im Rahmen der Pflegereform weiter verbessern konnten.”

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
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