
Brunner/Kocher: Lohn- und Sozialdumping muss bestmöglich verhindert werden
Präsentation der Schwerpunkte im Kontrollplan Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung 2023 und Bericht über Kontrollen 2022
Wien (OTS) – Unter Lohn- und Sozialdumping versteht man die Unterbezahlung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern sowie die Nichteinhaltung sozialrechtlicher Bestimmungen. Um dem entgegenzuwirken, haben das Bundesministerium für Finanzen und das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft den Kontrollplan für das Jahr 2023 sowie den Bericht über die Durchführung des Kontrollplans für 2022 erstellt. So wird unter anderem sichergestellt, dass die Finanzpolizei über ausreichend Personalausstattung verfügt, um effektive Kontrollen im Rahmen des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes durchführen zu können.
„Durch das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz wird Unterentlohnung bekämpft und ein fairer Wettbewerb zwischen den Unternehmen ermöglicht. Damit ist es ein wichtiges Instrument zum Schutz der heimischen Wirtschaft vor illegal nach Österreich hereinarbeitenden Unternehmen. Trotz geringerer Fallzahlen im Vergleich zu 2021 wurden fast ebenso viele Strafanträge gestellt und die Strafhöhen haben auch zugenommen. Die Zahl der Lohndumpingverdachtsfälle ist hingegen gesunken, was unter anderem auf ein gestiegenes Lohnniveau der Entsendestaaten hindeutet. Dennoch bleibt die Kontrolle entsendeter Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nach Österreich im Fokus der Finanzpolizei, gilt es doch faire Bedingungen für in- und ausländische Unternehmen zu sichern“, so Finanzminister Magnus Brunner.
„Als Arbeitsminister ist es mir ein wichtiges Anliegen, Lohn- und Sozialdumping bestmöglich zu bekämpfen und faire Arbeitsbedingung sowie gerechte Entlohnung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu gewährleisten. Deshalb stellen wir durch einen jährlichen Kontrollplan sicher, dass die Finanzpolizei passende Vorgaben hat, um entsprechende Kontrollen durchzuführen und Verstößen in diesem Bereich nachzugehen. Der Schwerpunkt für die Kontrollen wird für das heurige Jahr auf das Baugewerbe, das Reinigungsgewerbe und den Tourismussektor gelegt, wo natürlich der Großteil der Unternehmen gesetzeskonform handelt, aber in der Vergangenheit bereits vermehrt Verstöße aufgetreten sind. Wir sorgen dafür, dass Gesetzesbrüche rasch aufgedeckt werden und schützen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie die korrekt handelnden Betriebe vor Lohn- und Sozialdumping“, so Arbeits- und Wirtschaftsminister Martin Kocher.
2022 rund 4,6 Mio. Euro Geldstrafen beantragt
Im Vorjahr wurden in Summe 218.764 Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer nach Österreich entsendet. Bei 266 ausländischen Unternehmen bestand der Verdacht auf Unterentlohnung. Insgesamt wurden 1.153 Betriebe nach dem LSD-BG, AVRAG und AÜG überprüft. Nach dem LSD-BG wurden 1.755 Strafanträge gestellt, wobei rund 4,6 Millionen Euro Geldstrafen beantragt wurden.
Bundesministerium für Finanzen, Pressestelle
(+43 1) 514 33 501 031
bmf-presse@bmf.gv.at
http://www.bmf.gv.at
Johannesgasse 5, 1010 Wien
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender