Rauch/Wöginger: Erstbegutachtung zur Pflegegeldeinstufung jetzt durch Pflegekräfte möglich

Kompetenzen der professionellen Pflege nutzen – Kürzere Wartezeiten entlasten Pflegebedürftige und pflegende Angehörige

Das Pflegegeld ist die wichtigste finanzielle Unterstützung, damit sich Pflegebedürftige und deren Angehörige eine  adäquate Versorgung leisten können. Die Erstbegutachtung zur Pflegegeldeinstufung durfte bis dato nur eine Ärztin oder ein Arzt durchführen. Im Zuge der Umsetzung  des zweiten Teils der Pflegereform werden die Kompetenzen von Pflegekräften laufend erweitert. Diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal darf nun Erstbegutachtungen zur Pflegegeldeinstufung übernehmen. “Um die bestmögliche  Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sicherzustellen, müssen wir die Kompetenzen der professionellen Pflege ausschöpfen”, sind sich  Sozialminister Johannes Rauch und ÖVP-Klubobmann August Wöginger einig. “Damit kommen wir auch einer langjährigen Forderung der Berufsgruppe nach.” *** 

Viele Menschen brauchen aufgrund ihres Alters, einer Krankheit oder Behinderung über längere Zeit Pflege oder Betreuung. Pflegegeld soll dazu beitragen, dass ein pflegebedürftiger Mensch ein selbstbestimmtes und an seinen persönlichen Bedürfnissen orientiertes Leben führen kann. Das Pflegegeld ist damit seit dreißig Jahren eine der wichtigsten Säulen des österreichischen Pflegesystems. Die Höhe des Pflegegeldes wird – je nach Ausmaß des erforderlichen Pflegebedarfs und unabhängig von der Ursache der Pflegebedürftigkeit – in sieben Stufen festgelegt. In Österreich beziehen aktuell 470.000 Personen Pflegegeld. Sie erhalten – je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit – zwischen 175 und 1879,50 Euro pro Monat. Der Bund wendet dafür jährlich 2,8 Milliarden Euro auf. 

Der Antrag auf Pflegegeld kann beim jeweiligen Pensionsversicherungsträger eingebracht werden. Der Einsatz von Pflegekräften bei der Pflegegeldbegutachtung im Rahmen von Erhöhungsanträgen hat sich in der Vergangenheit bewährt. Mit der gestern in Kraft getretenen Novelle der Einstufungsverordnung können nun auch  Erstbegutachtungen von diplomiertem Gesundheits- und Krankenpflegepersonal  als Grundlage der Entscheidung über die Zuerkennung von Pflegegeld herangezogen werden. Dadurch wird den Kompetenzen der Pflegekräfte Rechnung getragen und   die Zeitintervalle zwischen Antragstellung und Begutachtung verkürzt.

ÖVP-Klubobmann August Wöginger: „Die Pflegekräfte in unserem Land leisten täglich Außergewöhnliches, dafür möchte ich Ihnen danken. Mit dem Schritt, dass Pflegepersonal nun eine Erstbegutachtung bei der Pflegegeldeinstufung vornehmen kann, wird die Pflege effizienter und für die Pflegebedürftigen bringt dies wesentliche Erleichterungen.“

“Das Wohl der pflegebedürftigen Person muss immer an oberster Stelle stehen. Im Sinne einer verbesserten und praxisrelevanten Patient:innenversorgung ist uns mit der Erstbegutachtung zur Pflegegeldeinstufung durch diplomiertes Gesundheits- und Krankenpflegepersonal ein Meilenstein gelungen”, so Sozialminister Johannes Rauch abschließend.

Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK)
pressesprecher@sozialministerium.at
sozialministerium.at

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS. www.ots.at
© Copyright APA-OTS Originaltext-Service GmbH und der jeweilige Aussender

This website stores cookies on your computer. These cookies are used to provide a more personalized experience and to track your whereabouts around our website in compliance with the European General Data Protection Regulation. If you decide to to opt-out of any future tracking, a cookie will be setup in your browser to remember this choice for one year.

Accept or Deny