GLOBAL 2000 Klimaklage abgewiesen – Grundsätzliche Verantwortung der Regierung dennoch anerkannt

Fossile Brennstoffe wie Kohle und Öl brauchen ein konkretes Ablaufdatum

Die Beschwerde, die die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 gemeinsam mit Betroffenen der Klimakrise im vergangenen Jahr eingebracht hat, wurde nun vom Verfassungsgerichtshof abgewiesen.

Gemeinsam mit vier von der Klimakrise betroffene Österreicher:innen reichten die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 durch Rechtsanwalt Dr. Reinhard Schanda letztes Jahr eine Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. Mit den Betroffenen Pensionist Peter Fliegenschnee, Aktivistin Klara Butz, der Gemeinde Stanz im Mürztal und Biobäuerin Monika Jasansky wurde die Pflicht des Staates auf Schutz vor der Klimakrise eingefordert. KONKRET WURDE EIN GESETZLICH VERBINDLICHES ABLAUFDATUM FÜR DIE ZULÄSSIGKEIT DES VERKAUFS VON FOSSILEN ENERGIETRÄGERN BIS 2040 GEFORDERT.

In seinem Urteil anerkennt der Verfassungsgerichtshof zwar die Pflicht des Staates aktiv _wirksame Maßnahmen zum Schutz des Lebens und der Gesundheit sowie zum Schutz des Privatlebens und des Eigentums zu ergreifen._ Er meint jedoch, dass der Gesetzgeber dabei einen weiten Gestaltungsspielraum habe und es Aufgabe des Gesetzgebers sei _zur Erfüllung seiner Schutzpflicht eine Auswahl aus geeigneten Maßnahmen zu treffen_. Auf eine bestimmte Einzelmaßnahme (hier Erlassung einer Verordnung zur Festsetzung von verbindlichen Ablaufdaten für die Zulässigkeit des Verkaufs fossiler Energieträger bis 2040) bestehe kein Anspruch.

GLOBAL 2000 begrüßt die grundsätzliche Anerkennung der Schutzpflicht des Staates und sieht darin einen klaren Handlungsauftrag an die Regierung: Der Staat darf zwar zwischen geeigneten Maßnahmen wählen, muss aber jedenfalls geeignete Maßnahmen ergreifen. Das Recht auf saubere Energie und die Pflicht, ein Ablaufdatum für fossile Brennstoffe festzulegen ist unumgänglich, um echten Klimaschutz umzusetzen – und somit den Schutz des Lebens und der Gesundheit der Menschen zu wahren.

„BEDAUERLICH IST, DASS DER VFGH NICHT KLARGESTELLT HAT, DASS AUSSTIEG AUS FOSSILEN BRENNSTOFFEN LETZTLICH EINE UNVERZICHTBARE MASSNAHME BILDET. OHNE DIESEN WICHTIGEN SCHRITT ZUR REDUKTION DER TREIBHAUSGASE, KANN DER SCHUTZ DES LEBENS UND DER GESUNDHEIT DER MENSCHEN IN ÖSTERREICH NICHT LANGFRISTIG GARANTIERT WERDEN. Schon heute leiden viele Österreicher:innen, unter ihnen auch unsere Mitkläger:innen, unter den Auswirkungen der Klimakrise, und ohne wirksame Schutzmaßnahmen wird die Zahl der Betroffenen weiter steigen“, so Viktoria Auer, Klima- und Energiesprecherin von GLOBAL 2000. Gemeinsam mit Rechtsanwalt Reinhard Schanda wird die Umweltschutzorganisation weitere rechtliche Schritte und Möglichkeiten prüfen.

Rechtsanwalt Dr. Schanda erklärt: „Der VfGH weist in seiner Begründung selbst darauf hin, dass der Einschätzungsspielraum des Gesetzgebers dort seine Grenze findet, _wo es an geeigneten Schutzmaßnahmen gänzlich fehlt oder Maßnahmen offensichtlich zur Erreichung des Schutzziels ungeeignet sind_. Der VfGH hätte sich also die Frage stellen und beantworten müssen, ob es in Österreich derzeit an geeigneten Klimaschutzmaßnahmen _fehlt_ bzw. Klimaschutzmaßnahmen _offensichtlich ungeeignet_ sind.“

„In der Zwischenzeit fordern wir die Bundesregierung auf, nicht weiter die Augen vor wissenschaftlichen Erkenntnissen zu verschießen und die Dringlichkeit der Klimakrise ernst zu nehmen. Wir brauchen jetzt unbedingt den Beschluss des Erneuerbaren Wärmegesetzes und ein ambitioniertes Klimaschutzgesetz“, so Viktoria Auer abschließend.

Hannah Keller, Pressesprecherin GLOBAL 2000, 0699 14 2000 64, hannah.keller@global2000.at
Viktoria Auer, Klima- und Energiesprecherin GLOBAL 2000, 0699 14 2000 82, viktoria.auer@global2000.at

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