Stocker: „Entscheidung des Rechnungshofes ist überraschend, nehmen sie aber zur Kenntnis“

Als unabhängige Institution muss der Rechnungshof auf alle Parteien den gleichen Maßstab anwenden

„Die Entscheidung des Rechnungshofes ist überraschend, wir nehmen sie aber zur Kenntnis. Der Rechnungshof hat die ÖVP-Wahlkampfkostenobergrenze 2019 vertiefend geprüft, da nach RH-Ansicht der ÖVP-Rechenschaftsbericht 2019 nicht mit der politischen Lebenswirklichkeit in Einklang zu bringen war. Diese Einschätzung ist in weiterer Folge in sich zusammengebrochen – alle Vorwürfe haben sich als unwahr herausgestellt. Als Volkspartei empfinden wir eine strenge Prüfung der Wahlkampfkosten als wichtig und richtig, es gilt aber, nicht nur uns, sondern auch die SPÖ und die FPÖ auf gleiche Weise zu prüfen“, sagt der Generalsekretär der Volkspartei, Christian Stocker.

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