Arbeiterkammer erkämpfte für Außendienst-Mitarbeiter fast 69.000 Euro an vorenthaltenen Provisionen

 IM KRANKENSTAND GEKÜNDIGT UND DANN NOCH PROVISIONEN FÜR SEINEN VERKAUFSTÄTIGKEIT VORENTHALTEN – DAS WIDERFUHR EINEM ARBEITNEHMER AUS DEM BEZIRK VÖCKLABRUCK. MIT HILFE DER AK ERHIELT DER MANN NACH ZWEI BELASTENDEN, GUT ZEHN MONATE DAUERNDEN GERICHTSVERFAHREN FAST 69.000 EURO. „DIESER TOLLE ERFOLG UNSERER EXPERTINNEN UND EXPERTEN ZEIGT, DASS ES SICH LOHNT, EINE RECHTSBERATUNG IN ANSPRUCH ZU NEHMEN UND RAT BEI DER NÄCHSTGELEGENEN AK-BEZIRKSSTELLE ZU SUCHEN“, SAGT AK-PRÄSIDENT ANDREAS STANGL.

 

Ein Mann aus dem Bezirk Vöcklabruck war für seine Firma mehr als drei Jahre als Verkäufer im Einsatz. Während eines ordnungsgemäß gemeldeten Krankenstandes erhielt er von seinem Arbeitgeber per Post die Kündigung. Für den 60-Jährigen ein harter Schlag. Eine Woche später teilte ihm sein Firmenchef dann auch noch schriftlich mit, dass sämtliche Provisionsansprüche für das Jahr 2021 mit einem festen Provisionssatz neu berechnet würden. Die Begründung: Für dieses Kalenderjahr sei keine gültige Provisionsvereinbarung zustande gekommen. Eine schriftliche Vereinbarung gab es nicht. Entsprechend würde ein Betrag von 21.278,52 Euro beginnend mit Jänner 2022 mit noch nicht ausbezahlten Provisionen und einer Einmalprämie in Höhe von 2.000 Euro gegenverrechnet.

 

Da das Angebot des Arbeitgebers für den Betroffenen nicht akzeptabel war, klagte die Arbeiterkammer die Provisionen aus dem Jahr 2022 ein. Zudem wurden sämtliche vom ehemaligen Mitarbeiter abgeschlossenen Verkäufe aus dem Kalenderjahr 2021 nochmals geprüft. Dabei stellten die Rechtsberater:innen der AK fest, dass Provisionen für weitere 18 Verkaufsgeschäfte nicht ausbezahlt worden waren. Den daraus resultierenden Betrag von 41.109,27 Euro klagte die AK zusätzlich ein.

 

Nachdem das erste Gerichtsverfahren mit einem rechtskräftigen Urteil im Sinne des Arbeitnehmers geendet hatte, beglich der ehemalige Arbeitgeber auch die im zweiten Verfahren eingeforderten Provisionszahlungen. Inklusive Zinsen konnte die AK somit 68.778,45 Euro für den Mann vor Gericht erkämpfen.

 

„Ein weiterer Fall, der zeigt, wie wichtig es ist, Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber schriftlich festzuhalten und sich bei rechtlichen Unklarheiten rasch an die AK zu wenden“, sagt AK-Präsident Andreas Stangl.

 

 

Ein druckfähiges Foto von AK-Präsident Andreas Stangl finden Sie hier (zur honorarfreien Verwendung unter Angabe des Copyrights AKOÖ / Florian Stöllinger).

 

 

Arbeiterkammer Oberösterreich – Kommunikation
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